Reha-Sport und Funktionstraining
Direkter Start ohne Genehmigung seit dem 01.07.2026
Seit dem 01.07.2026 wird der Zugang zu Reha-Sport und Funktionstraining für unsere Versicherten einfacher.
Für ärztliche Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.07.2026 verzichten wir auf das bisherige Genehmigungsverfahren.
Das bedeutet:
Liegt eine vollständig ausgefüllte ärztliche Verordnung vor, können Sie direkt bei einem zugelassenen Anbieter starten. Eine vorherige Genehmigung durch die bkk melitta hmr ist nicht mehr erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden muss.
Weitere Informationen zu Reha-Sport und Funktionstraining, den Voraussetzungen, Leistungsumfängen und zur Anbietersuche finden Sie auf unserer Themenseite:
