Rehabilitation / Kuren
Wenn Sie berufstätig sind und durch die ambulante oder stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten wollen, bietet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger die Maßnahme an. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie auch bei der bkk melitta hmr.
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Falls die Maßnahme nicht dem Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit dient, aber medizinisch
notwendig ist, dann ist die Krankenkasse - also wir - für die Kostenübernahme zuständig. Wenden Sie sich diesem Fall an Ihren behandelnden Arzt, er hat die entsprechenden Anträge für Sie.
Eine Kur muss schriftlich beantragt und von uns genehmigt werden. Für eine Reha-Kur bekommen Sie den Antrag von Ihrem Arzt, für die Vorsorge-Kur bei uns.
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Und so gehen Sie vor
- Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrem Arzt. Mit ihm klären Sie, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob Sie eine Vorsorge oder Reha benötigen und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.
- Bei einer Vorsorge-Kur fordern Sie das Antragsformular bei uns an, den Antrag für die Reha hat Ihr Arzt.
- Füllen Sie den Kur-Antrag gemeinsam mit Ihrem Arzt aus.
- Senden Sie den ausgefüllten Antrag an diese Adresse: bkk melitta hmr, Postfach 1224, 32372 Minden
Vorsorge soll dabei helfen, dass Beschwerden sich nicht verschlimmern oder chronisch werden. Ziel ist es, alltagsrelevante Beeinträchtigungen zu vermeiden. Um eine Reha handelt es sich, wenn bestehende Krankheiten behandelt werden müssen und die Möglichkeiten vor Ort dafür nicht ausreichen.
Generell ist eine Kur nur möglich, wenn Sie alle therapeutischen Angebote vor Ort ausgeschöpft haben. Dazu zählen Heilmittel, Therapien und erforderliche
Medikamente. Auch ein Facharzt sollte Sie bereits behandelt haben.
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Darüber hinaus sollten Sie, je nach Krankheitsbild, bereits zu Hause für Ihre Gesundheit aktiv sein. Zum Beispiel mit Sport und gesunder Ernährung. Zusätzliche Voraussetzung für eine ambulante Vorsorgekur: Ihre letzte ambulante Kur muss mindestens drei Jahre zurückliegen.
Zusätzliche Voraussetzung für eine stationäre Vorsorgekur oder Reha: Eine stationäre Vorsorgekur oder Reha ist nur dann möglich, wenn alle ambulanten Maßnahmen - auch die ambulante Reha - nicht ausreichen.
Das kann der Fall sein, wenn Sie besonders
- körperlich beeinträchtigt,
- in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind oder
- umfassende ärztliche Betreuung benötigen.
Trifft dies alles zu, können eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme oder auch eine Mutter-Kind-Kur/Vater-Kind-Kur alle vier Jahre in Betracht kommen.
Eine ambulante Kur dient der Vorsorge. Dabei quartieren Sie sich selbst in einem staatlich anerkannten Kurort ein. Ambulante Kuren sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist. Ihr Arzt muss sie verordnen, damit sie bei der BKK beantragt und genehmigt werden kann.
Während der ambulanten Kur gelten Sie als arbeitsfähig, sind also nicht vom Arzt krankgeschrieben. Deshalb müssen Sie in dieser Zeit in der Regel Urlaub nehmen.
Ambulante Reha bedeutet: zu Hause wohnen und trotzdem eine hochwertige und intensive Rehabilitation erhalten. Sie findet in einer zugelassenen Reha-Einrichtung in der Nähe Ihres Wohnorts statt.
Sie ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind.
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Zum Beispiel findet ambulante Krankengymnastik in der Regel ein oder zwei Mal in der Woche statt - bei einer ambulanten Reha nehmen Sie stattdessen täglich für vier bis sechs Stunden an verschiedenen Übungen teil und arbeiten intensiv an Ihrer Genesung.
Eine ambulante Reha kann nach einer schwerwiegenden Operation oder bei chronischen Krankheiten sinnvoll sein, wenn keine stationäre Reha notwendig ist. Sie soll Ihnen helfen, Ihren Alltag möglichst beschwerdefrei zu bewältigen und kommt vor allem bei orthopädischen, kardiologischen oder neurologischen Erkrankungen in Betracht.
Die Kur richtet sich an kranke oder in ihrer Gesundheit gefährdete Mütter/Väter. Kinder bis zwölf Jahre fahren als Begleitperson mit oder sind ebenfalls behandlungsbedürftig.
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Diese Kur kann für Sie infrage kommen, wenn Sie kurbedürftig sind und erhebliche Probleme haben, Ihre Kinder zu erziehen und zu versorgen oder familiär stark belastet oder in einer Trennungssituation sind oder extrem psychisch belastet sind, zum Beispiel durch Burnout-Syndrom, oder pflegebedürftige oder behinderte Kinder oder Angehörige versorgen.
Sie erhalten in der die Antragsformulare von Ihrer BKK. Melden Sie sich dafür einfach bei uns.
- Wir prüfen, ob Ihr Antrag vollständig ist und die medizinischen Aspekte aussagekräftig sind.
- Dann machen wir uns an die eigentliche Beurteilung.
- Bei Bedarf unterstützt uns der Medizinische Dienst (MD), früher MDK, mit einem Gutachten.
- Sobald die Entscheidung feststeht, melden wir uns bei Ihnen.
Der Eigenanteil bei stationären Kuren - ebenso wie bei Mutter- oder Vater-Kind-Kuren - und einer ambulanten Reha beträgt zehn Euro täglich. Bei der ambulanten Vorsorge beteiligen Sie sich mit zehn Prozent an den vertraglich vereinbarten Kosten der Kurmittel, die Ihnen der Kurarzt verordnet hat. Pro Verordnung fallen noch einmal jeweils zehn Euro an.
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Sie zahlen Ihren Eigenanteil direkt an die Einrichtung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen nichts dazu bezahlen.
Eigenanteile nur bis zur Ihrer persönlichen Belastungsgrenze
Ist die BKK der Kostenträger der Kur, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Denn Sie leisten Eigenanteile nur bis zu einer bestimmten Grenze, die sich nach Ihrem (Familien-) Einkommen richtet. Für eine ausführliche Beratung zu diesem Thema, melden Sie sich gerne bei unseren Fachexperten.
Bei stationären Kuren - auch bei den Mutter- oder Vater-Kind-Kuren - bezahlt die BKK die Kosten für Unterbringung und Behandlung im Rahmen der Verträge, die sie mit den Anbietern geschlossen hat.
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Auch für die Fahrkosten oder einen Teil davon kommen wir auf - bei stationären Kuren zur Reha sogar, ohne dass Sie einen Eigenanteil dazu bezahlen müssen.
Für die Anreise zu einer stationären Vorsorgekur mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen Ihnen neben der gesetzlichen Zuzahlung keine weiteren Kosten. Fahren Sie mit einem Pkw, übernimmt die BKK 20 Cent je Kilometer, jedoch maximal begrenzt auf die fiktiven Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
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Als Zuzahlung leisten Sie je einfache Fahrt zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
In jedem Fall gilt: Falls Verpflegungs- oder Übernachtungskosten sowie Kosten für den Gepäcktransport anfallen, dürfen wir diese nicht übernehmen.
Bei einer Vorsorgekur ist es grundsätzlich nicht zwingend medizinisch notwendig, dass Sie jemand bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln begleitet. Deshalb dürfen wir keine Kosten für eine Begleitperson übernehmen.
Sobald es darum geht, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern, sind Mutter oder Vater-Kind-Kuren nicht geeignet. In diesem Fall nutzen Sie bitte zum Beispiel eine Kur Ihres Rentenversicherungsträgers. Das gilt auch für Kinder, wenn sie gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sich die Krankheit voraussichtlich auf die spätere Erwerbsfähigkeit auswirken wird.
Grundsätzlich sind ambulante Kuren die erste Wahl. Stationäre Kuren sind erst dann in Erwägung zu ziehen, wenn ambulante Behandlungen und Kuren nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind. Die bkk melitta hmr entscheidet im Zweifelsfall auf Basis eines medizinischen Gutachtens, welche Form für Sie sinnvoll ist. Nach Möglichkeit berücksichtigen wir dabei auch Ihre Wünsche.
Nein, in der Regel nicht. Die Mutter oder den Vater zu behandeln, steht bei der Mutter-Kind-Kur oder der Vater-Kind-Kur immer im Vordergrund. Nur im Ausnahmefall können Kinder gleichzeitig mitbehandelt werden.
Die Mutter- oder Vater-Kind-Kur soll Sie dabei unterstützen, gesund zu leben und sich selbst zu helfen, sodass Sie zukünftig den Alltag mit Ihrer Familie besser meistern können. Dazu gibt es bei der Kur ein individuelles Therapieangebot - sie ist also kein Urlaub. Es geht allerdings nicht nur um die Gesundheit von Mutter oder Vater, so wie bei klassischen Kuren. Wenn nötig, werden auch die Kinder behandelt.
Oft ist der Erfolg am nachhaltigsten, wenn Sie ohne Kinder an der Kur teilnehmen. So können Sie sich voll und ganz auf sich selbst und Ihre eigenen Bedürfnisse konzentrieren.
Durch den räumlichen Abstand zur Familie können Sie Ihre Situation meistens objektiver betrachten.
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Bitte bedenken Sie auch: Für kleine Kinder kann es sehr anstrengend und belastend sein, sich an eine fremde Umgebung zu gewöhnen. Da auch der Körper auf diese Art Stress reagiert, erkranken Kleinkinder oft während der Kur. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Entscheidung. Ist es im Einzelfall nicht möglich, Ihre Kinder während der Kur im gewohnten Umfeld angemessen zu versorgen, können Kinder bis zwölf Jahre Sie begleiten. Ausnahmen gelten für behinderte Kinder.
Sie soll eine bereits geschwächte Gesundheit verbessern und dadurch eine in absehbarer Zeit drohende Krankheit verhindern. Die stationäre Vorsorgekur soll Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe sein. Nach der Kur sollen Sie in der Lage sein, eigenverantwortlich Ihre Gesundheit zu stärken.
Viele Kliniken dürfen nach mehrmonatiger Schließung schrittweise wieder öffnen. Dies geschieht unter strengen Hygienekonzepten, um Sie und Ihre Kinder bestmöglich zu schützen.
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Bitte informieren Sie sich vor Anreise, welche Kriterien und Regeln für Ihre gebuchte Klinik gelten. Dies können Sie am besten auf der Website der Klinik tun. Sollten danach noch Fragen offen sein, finden Sie die Kontaktdaten der Klinik auch auf deren Website.
Übergreifende Corona-Auflagen bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren
- Aktuell ist die Aufnahme von Kindern zur Sicherstellung des Infektionsschutzes eingeschränkt. Sie können sich direkt bei der für Sie gebuchten Klinik informieren, ab welchem Alter Kinder zur Zeit aufgenommen werden.
- In den Kliniken gelten die derzeit gültigen Abstandsregeln und es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bitte sprechen Sie vorab mit der Klinik, ob Sie einen Mund-Nasen-Schutz von der Klinik gestellt bekommen oder ob eigene mitgebracht werden müssen.
- Besuche, zum Beispiel von Familienangehörigen, sind nicht möglich.
- Die Kliniken überprüfen vor Anreise, ob Sie oder Ihre Kinder zur einer vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogruppe gehören. Diese Risikogruppen haben nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf. Daher kann es vorkommen, dass die Klinik eine Aufnahme ablehnt. Die Klinik wird sich vor Ihrer Anreise nochmal mit Ihnen in Verbindung setzen, um den aktuellen Gesundheitszustand von Ihnen und Ihren Kindern zu erfragen.