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sidenav

Der Abschied vom „gelben Schein“ ab 01.01.2023

Zum Jahreswechsel neigt sich die Zeit des „gelben Scheins“ einen Schritt mehr dem Ende entgegen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform wird dann durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Bereits seit Anfang 2022 nutzen immer mehr Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen weiterzuleiten. Bei der bkk melitta hmr gehen aktuell rund 80 Prozent der Nachweise in elektronischer Form ein. Für Versicherte entfällt damit die Pflicht zur Weiterleitung der Krankmeldung an die Krankenkasse.

Ab Januar 2023 ist das Verfahren der eAU auch für Arbeitgeber verpflichtend. Melden sich Mitarbeitende krank, kann der Arbeitgeber die Daten der eAU bei der Krankenkasse abfragen. Die bkk melitta hmr weist darauf hin, dass nach wie vor eine unverzügliche Meldung der krankgeschriebenen Beschäftigten bei ihrem Arbeitgeber weiterhin erforderlich ist.

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