Klage gegen den Bund
Unzureichende Erstattung des Bundes für versicherungsfremde Leistungen
Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass wir gemeinsam mit mehreren Krankenkassen unter Federführung des GKV-Spitzenverbandes gegen die unzureichende Erstattung des Bundes für versicherungsfremde Leistungen vorgehen. Im Fokus steht die Finanzierung der Bürgergeld-Empfänger und die Pauschalen, die die Krankenkassen dafür erhalten.
Hintergrund: Derzeit beträgt die Pauschale des Bundes für Bürgergeld-Empfänger lediglich 119,60 Euro pro Person und Monat. Laut einem aktuellen IGES-Gutachten liegen die tatsächlichen Kosten jedoch bei etwa 311 Euro. Diese enorme Differenz wird von den Krankenkassen getragen und belastet somit direkt die Versichertengemeinschaft.
Thomas Sielemann (Vorstand bkk melitta hmr) erklärt: „Die stille Verlagerung gesellschaftlicher Ausgaben auf die gesetzliche Krankenversicherung muss ein Ende haben. Wir brauchen endlich eine nachhaltige Finanzierung der GKV! Das System ist aufgrund der demografischen Entwicklung und immer neuer ausgabensteigernder Gesetze an seine Grenzen gestoßen. Immer mehr Krankenkassen müssen ihre Beiträge anheben, und auch zum Jahreswechsel sind weitere Erhöhungen zu erwarten.“
Wichtiger Hinweis: Diese Klage richtet sich nicht gegen bestimmte Personengruppen, sondern zielt darauf ab, eine faire und nachhaltige Finanzierung der GKV sicherzustellen.
Ihre bkk melitta hmr
