Versicherung | 27.08.2025
Studierende stehen häufig zum ersten Mal vor der Aufgabe, sich eigenständig um ihre Absicherung zu kümmern – insbesondere um die Krankenversicherung der Studenten. Die sogenannte KVdS ist dabei eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, sich während des Studiums kostengünstig und umfassend abzusichern. Doch was muss man beachten, wie funktioniert der Antrag und wer hat überhaupt Anspruch?
In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht – und das bereits seit dem Jahr 2009. Geregelt ist diese Pflicht im § 193 Absatz 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sowie im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Für Studierende bedeutet das konkret: Ohne Krankenversicherung keine Einschreibung an einer staatlich anerkannten Hochschule. Die Hochschule ist sogar gesetzlich verpflichtet, den Versicherungsnachweis einzufordern.
Die Krankenversicherung der Studenten ist hierbei ein spezieller Status innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, der ab Beginn des Studiums greift – sofern keine Familienversicherung mehr besteht. Sie gilt für alle, die unter 30 Jahre alt sind oder sich in einem anerkannten Verlängerungstatbestand befinden und nicht aufgrund einer vorrangigen Versicherungspflicht Mitglied einer Krankenkassen sind (z.B. als Arbeitnehmender oder Halbwaisenberenteter). Für Personen, die von der Versicherungspflicht als Student befreit worden sind, gilt es ebenfalls nicht.. Der Anspruch besteht also nicht unbegrenzt, sondern ist an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft.
Doch die Krankenversicherung der Studenten ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wichtige gesundheitliche Absicherung. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2024 klagen rund 39 % der Studierenden über psychische Belastungen, beispielsweise durch Prüfungsstress oder finanzielle Sorgen. Über die KVdS werden notwendige Leistungen – wie psychotherapeutische Sitzungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen – umfassend und oft ohne zusätzliche Kosten übernommen.
Ein weiterer Vorteil: Gesetzlich Versicherte haben auch Zugang zu Gesundheitskursen, Präventionsangeboten und digitalen Tools zur Gesundheitsförderung – all das hilft, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen.
Die Mitwirkungspflicht der Studierenden besteht darin, relevante Änderungen wie ein Studienabbruch, einen Wechsel in die Familienversicherung, Änderung der Einkommensverhältnisse oder das Erreichen der Altersgrenze rechtzeitig dem Versicherungsunternehmen, der Krankenkasse, zu melden, damit die Versicherung angepasst werden kann.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die Krankenversicherung der Studenten, wenn man an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Danach endet die Versicherung grundsätzlich – es sei denn, sogenannte Verlängerungstatbestände greifen mit Ablauf des Semesters, in dem man das 30. Lebensjahr vollendet. Dazu zählen z. B.:
Für diese Sonderfälle kann der Antrag auf Verlängerung der KVdS direkt beim zuständigen Versicherungsunternehmen, der gesetzlichen Krankenkasse, gestellt werden. Wichtig ist, hier aktiv zu werden – denn Studierende unterliegen einer Mitwirkungspflicht und müssen alle relevanten Unterlagen fristgerecht einreichen.
Der Antrag ist unkompliziert, sollte aber frühzeitig gestellt werden – idealerweise mit dem Start des ersten Semesters. Viele Krankenkassen bieten dafür mittlerweile digitale Services an. Notwendig sind in der Regel:
Übrigens: Wer bereits familienversichert ist und somit die Voraussetzungen erfüllt (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres), benötigt zunächst keinen eigenen Antrag – hier greift die kostenfreie Familienversicherung automatisch.
Die monatlichen Kosten für die Krankenversicherung der Studenten sind gesetzlich geregelt. Der Beitrag berechnet sich anhand einer festen Größe, kann sich aber aufgrund der unterschiedlichen Zusatzbeiträge sowie der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung für jeden Student unterscheiden. Der Beitrag für einen 25-jährigen kinderlosen Studenten beträgt bei der bkk melitta hmr 153,22 Euro (Stand Juli 2025). Wer jedoch Anspruch auf BAföG hat, kann einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten erhalten.
Wichtig: Wer über das 30. Lebensjahr hinaus weiterstudiert und keinen Anspruch mehr auf KVdS hat, wechselt in der Regel in die freiwilligen Versicherung – deren Beiträge orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds sowie an einem gesetzlich festgelegten Mindestbeitrag.
Ein gesunder Lebensstil ist entscheidend für den Studienerfolg. Die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten unterstützt präventive Maßnahmen durch:
Die Krankenversicherung der Studenten bietet eine günstige und leistungsstarke Absicherung während des Studiums. Wer sich rechtzeitig um seinen Antrag kümmert, seine Mitwirkungspflicht erfüllt und sich über mögliche Verlängerungstatbestände informiert, kann sich auf das Wesentliche konzentrieren: das Studium und die Gesundheit.
Wir als Krankenkasse unterstützen Sie.
Ob die Beratung zur Krankenversicherung der Studenten oder aber zu Leistungsansprüchen während des Studiums – wir sind da!
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