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Kinderkrankengeld - geplante Änderungen ab 2024

Erleichterungen bei Inanspruchnahme und neue Anspruchsdauer geplant

  • Erleichterung bei Inanspruchnahme geplant

Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Aktuell muss dies ab dem ersten Tag der Erkrankung des Kindes vom Arzt bescheinigt werden. Aus Sicht des Ministers Karl Lauterbach (SPD) unnötige Bürokratie. 

Künftig sollen Eltern bei Erkrankung eines Kindes nicht mehr direkt zum Arzt gehen, um Kinderkrankengeld zu erhalten. Erst ab dem vierten Tag soll dann eine Bestätigung des Arztes notwendig werden. Die Änderung solle "am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison" gelten.

 

  • Neue Anspruchsdauer geplant

Ende 2023 läuft die Ausnahmeregelung zur Pandemie aus, sodass der Anspruch wieder auf 10 bzw. 20 Arbeitstage zurückfallen würde.

Am Donnerstag (19.10.2023) hat der Bundestag per Änderungsantrag zum Pflegestudiumsstärkungsgesetz (PflStudStG) die Anspruchstage auf Kinderkrankengeld ab 2024 erhöht. Ab Januar 2024 hätten Versicherte damit Anspruch auf bis zu 15 Tage pro Kalenderjahr, alleinerziehende Versicherte bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

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