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Zuzahlungsrechner

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden von den Versicherten für die meisten medizinischen Leistungen Zuzahlungen erhoben. (Ausnahme: Kinder unter 18 Jahren sind generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten und Zahnersatz.) Grundsätzlich beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.


Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % (chronisch Kranke 1 %) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Familien erhalten entsprechende "Familienabschläge". Alle Zuzahlungen (außer bei Zahnersatz) werden für das Erreichen dieser Belastungsgrenze berücksichtigt. Hat ein Versicherter seine Belastungsgrenze erreicht, ist er von weiteren Zuzahlungen befreit.

Ermitteln Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze. Beantworten Sie dazu einfach die nachstehenden Fragen.

 


Ihre Ansprechpartner:

 

Minden
Tina Hägermann-Ihlo
0571 93409-1138

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Bünde
Sara Prasuhn
05223 65316-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Espelkamp
Jeanette Giannopoulos
05772 20044-11

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Petershagen
Oliver Schossau
05707 90055-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Herford
Janine Reddig
05221 1026-316

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Wiehl
Miriam Ludes
02262 7123-120

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Arzneimittel/Impfungen