Zuzahlungsrechner
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden von den Versicherten für die meisten medizinischen Leistungen Zuzahlungen erhoben. (Ausnahme: Kinder unter 18 Jahren sind generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten und Zahnersatz.) Grundsätzlich beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % (chronisch Kranke 1 %) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Familien erhalten entsprechende "Familienabschläge". Alle Zuzahlungen (außer bei Zahnersatz) werden für das Erreichen dieser Belastungsgrenze berücksichtigt. Hat ein Versicherter seine Belastungsgrenze erreicht, ist er von weiteren Zuzahlungen befreit.
Ermitteln Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze. Beantworten Sie dazu einfach die nachstehenden Fragen.
Ihre Ansprechpartner:

Tina Hägermann-Ihlo
0571 93409-1138
Bereich: Zentrale
Präferenz: A - K

Ramona Weber
05221 1026-352
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Hi-Pra

Anna-Louisa Marzinzick
04731 9334-132
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: A-Ha

Sara Prasuhn
05223 65316-13
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: A-Gro

Jeanette Giannopoulos
05772 20044-11
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: A-Hol

Oliver Schossau
05707 90055-12
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Nas-Z