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Selbsthilfe – Experten in eigener Sache

Egal, ob man selber von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen ist oder es sich um einen Angehörigen handelt, - die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen. Chronisch kranke Menschen und deren Angehörige können sich dort informieren, erhalten Trost und Unterstützung und werden ermutigt auch in schwierigen Zeiten das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.

Nicht zuletzt bietet sie Hilfe und Orientierung, sich in unserem hoch spezialisierten und komplexen Gesundheitssystem zurechtzufinden.

Nicht immer reichen die Ansprechpartner auf medizinischer Seite, um sich nach der ersten Diagnose zurecht zu finden und die Erkrankung zu akzeptieren. Hier hilft vielen Menschen der Austausch mit anderen Betroffenen.

In der Selbsthilfe treffen sich die unterschiedlichsten Generationen. Für viele ist der direkte Kontakt wichtig, sei es im klassischen Stuhlkreis, am Stammtisch oder in anderer Form. Neben dem persönlichen Austausch nutzen viele zusätzlich die neuen Medien. Selbsthilfe ist so unterschiedlich, wie das Leben bunt ist.

Nahezu für alle Erkrankungen und Behinderungen gibt es mittlerweile Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, die mit ihren vielfältigen und umfangreichen Aktivitäten eine wertvolle Ergänzung zu den professionellen Angeboten unserer BKK bilden und damit ein wichtiger Bestandteil des Sozial- und Gesundheitssystems sind.


Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt auf Bundes- Landes- und regionaler Ebene jeweils durch zwei Förderstränge:

  • Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung
    Hier werden Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst. Finanziert werden Maßnahmen, die den Routinebetrieb betreffen. Das betrifft zum Beispiel Miet- und Nebenkosten, Büroausstattung und Sachkosten, regelmäßige Ausgaben für die Pflege der Homepage, Onlinesicherheit und Datenschutz.
  • Die krankenkassenindividuelle Projektförderung
    Hier geht es um Aktivitäten, die über das normale Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen, wie zum Beispiel die Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Verbesserung der Selbsthilfearbeit oder die Durchführung von Fachtagungen/Seminaren, sofern sie einmalig zu einem besonderen Thema, und/oder über mehrere Tage (z.B. an Wochenenden) stattfinden.

Welche Fördervoraussetzungen sind für Selbsthilfegruppen zu beachten?

Eine Förderung ist möglich, wenn die Selbsthilfegruppe durch die Betroffenenkompetenz der Menschen mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung getragen wird und sich darauf ausrichtet, die gesundheitsbezogenen Kompetenzen und Ressourcen der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu stärken und sie zu unterstützen.

Zudem ist erforderlich, dass der Antragsteller bestimmte formale Kriterien erfüllt. Weiter Informationen hierzu finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung. Den Link zum Leitfaden finden Sie unter dem Punkt „Alles rund um das Thema Anträge“.

Eine Selbsthilfegruppe zeichnet sich aus durch:

  • ein Gründungstreffen
  • eine verlässliche/kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit
  • eine Mindestanzahl von sechs Mitgliedern
  • Offenheit für neue Mitglieder
  • ehrenamtliches Engagement
  • eine nicht professionelle Anleitung der Selbsthilfegruppe
  • regelmäßig öffentliche Bekanntgaben ihrer Angebote, beispielsweise bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle oder in der (regionalen) Presse

Wo finde ich eine Selbsthilfegruppe oder –organisation

Es tut gut zu wissen, dass man nicht alleine ist! Wenn Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen möchten, sind Sie in einer der zahlreichen Selbsthilfegruppen gut aufgehoben. Ob und wo es eine Selbsthilfegruppe für Ihr Krankheitsbild/ für Ihre Behinderung gibt, erfahren Sie zum Beispiel bei den Selbsthilfekontaktstellen (Übersicht unter www.nakos.de/adressen/rot) oder für den Kreis Minden-Lübbecke unter www.selbsthilfe-minden-luebbecke.de/content/.

Sie können sich auch direkt an die Selbsthilfeorganisation für diese Krankheitsbilder wenden. In der Regel findet man bereits auf deren Homepages eine Übersicht über bestehende Selbsthilfegruppen und deren Ansprechpartner*innen.

Manche Erkrankungen sind so selten, dass es keine Selbsthilfegruppe in der Nähe gibt. Gerade hier kann der Austausch jedoch besonders wichtig sein. Hilfe und Informationen finden Sie bei der „Allianz chronisch seltener Erkrankungen (ACHSE)“ unter www.achse-online.de/de/ sowie unter
www.nakos.de/adressen/blau.


Wir fördern das Selbsthilfeengagement

Die bkk melitta hmr unterstützt als gesetzliche Krankenkasse Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. Die Selbsthilfe erhält einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2023 liegt dieser bei 1,23 € pro Versicherten. Im Jahr 2022 wurden im Kreis Minden-Lübbecke rund 62.000* Euro für die Pauschalförderung und gut 8.400 Euro für die Projektförderung aufgewendet. Im Kreis Herford waren es insgesamt knapp 60.000* Euro für die Pauschalförderung und ca. 6.000 Euro für die Projektförderung. Für das Jahr 2023 stellen wir für beide Kreise pauschale Fördermittel in Höhe von ca. 111.000 Euro für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Rund 14.000 Euro können wir im Rahmen der Projektförderung verausgaben.

*entspricht der Budgetsumme aller Kassenarten im Kreis Minden-Lübbecke und Herford gesamt


Alles rund um das Thema Anträge

Wir als bkk melitta hmr fördern Projekte von Selbsthilfegruppen auf regionaler Ebene. Mit unserer Projektförderung wollen wir dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Erkrankung erhalten. Die Selbsthilfearbeit soll gestärkt und weiter ausgebaut werden. Zudem ist uns die inhaltliche Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe ein wichtiges Anliegen.

Grundlage unserer Förderung ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, den die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen entwickelt haben und der das Verfahren der Selbsthilfeförderung konkretisiert. Sie finden diesen in seiner aktuellen Fassung beim GKV Spitzenverband unter  
www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp


Gerne können Sie bei Fragen zuvor den Kontakt (E-Mail-Adresse: selbsthilfefoerderung(at)bkk-melitta) mit uns aufnehmen.

Sämtliche Antragsunterlagen finden Sie hier: https://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regionale-foerderung-antragsformulare/

Förderanträge sind schriftlich im Original zu stellen und können ganzjährig eingereicht werden. Die Anträge sind vollständig auszufüllen, von zwei legitimierten Vertretungen des Antragstellers zu unterzeichnen und mit allen erforderlichen Unterlagen bei den jeweiligen Selbsthilfebüros einzureichen.

  • Minden:
    PariSozial-Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische
    Sozialdienste mbH in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford
    Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Minden-Lübbecke
    Simeonstr. 17-19
    32423 Minden
    Telefon: 0571 82 802 17
    www.paritaet-nrw.org
     
  • Herford:
    PariSozial Minden-Lübbecke/Herford
    Paritätisches Selbsthilfe-Büro Herford
    Werrestr. 100
    32049 Herford
    Telefon: 05221 50 857
    selbsthilfe-herford@paritaet-nrw.org
    www.selbsthilfe-herford.de