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sidenav

Anpassungen ab dem 01.07.2024

Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner

 

Im Zuge des EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetzes werden die Erwebsminderungrenten durch einen Zuschlag angepasst. Die bisherigen Anpassungen galten nur für Neubezieher, so dass Bestandsrentner hiervon bisher nicht profitieren konnten. Dies wird mit der aktuellen Angleichung nun nachgeholt.

Grundsätzlich erhalten Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Zuschlagsberechtigte erhalten im Juli einen Bescheid über den Zeitraum und die Höhe des Zuschlags.

Die Zahlung erfolgt in der Zeit vom 01.07.2024 – 30.11.2025 gesondert als Zuschlag getrennt von der Rente. Ab Dezember 2025 erfolgt die Auszahlung in einer Summe mit der Erwerbsminderungsrente.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/EM-Rente-Verbesserung/faq_em-rente-verbesserung-gesetz.html

 

  • Wichtiger Hinweis: 

Der Zuschlag ist ebenfalls eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und somit eine beitragspflichtige Einnahme.

Für versicherungspflichtige Mitglieder der bkk melitta hmr wird die Beitragsabführung von der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.

Bei freiwillig versicherten Mitgliedern erfolgt die Beitragsabführung durch die bkk melitta hmr.

Auch für familienversicherte Rentnerinnen und Rentner kann der Zuschlag Auswirkungen haben.

 

Gerne beraten wir sie in einem persönlichen Gespräch. 

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