Wahltarif Zahnbehandlung exclusiv
Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen und gezielte Behandlungen sind wichtig, um gesunde Zähne zu erhalten und dem Zahnverlust entgegen zu wirken. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir mit den Zahnärzten ein neues und innovatives Zahnbehandlungskonzept entwickelt.
Neues und innovatives Zahnbehandlungskonzept
Sie erhalten eine zahnärztliche Behandlung, die die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Zahnheilkunde berücksichtigt, u. a. Vorsorgemaßnahmen und neueste Behandlungskonzepte, die sonst nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören.
- Ihr Zahnarzt stellt gemeinsam mit Ihnen die einzelnen Schritte zum Behandlungsziel auf
- der Zahnerhalt steht im Vordergrund
- übergreifende Versorgung / Verzahnung der verschiedenen zahnärztlichen und außerzahnärztlichen Leistungssektoren
- Ziel ist es, das Behandlungsergebnis des Einzelnen zu optimieren.
Vorteile auf einen Blick
- Professionelle Zahnreinigung
BKK-Zuschuss: Gestaffelt nach der Anzahl der behandelten Zähne, bis zu 65 Euro einmal / Jahr
- Zahnsteinentfernung
BKK-Zuschuss: 100% der Kosten, zweimal jährlich
- Mikrobiologischer Bakterientest zur Erkennung von Parodontitis verursachender Keime
BKK-Zuschuss: 100 Euro alle 3 Jahre
- Inlays, zwei, drei- oder mehrfl ächig
BKK-Zuschuss: 180 Euro pro Zahn, maximal 540 Euro jährlich bei 5-jähriger Garantie
- Zuschüsse zu Teleskopkronen, Wurzelbehandlung bis Zahn 7 sowie zur Dreiviertelkrone
unter bestimmten Voraussetzungen
- Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
BKK-Zuschuss: in Höhe der BEMA-Ziffer(n)
- Abrechnungstransparenz: Sie erhalten eine Kopie der BKK-Rechnung vom Zahnarzt
- Termin-Erinnerungsservice: Sie werden an notwendige Kontrolluntersuchungen vom Zahnarzt erinnert
Ihr teilnehmender Zahnarzt berät Sie gern über unsere Zusatzleistungen.
Wie können Sie teilnehmen?
Sie wählen die Teilnahme, indem Sie in einer der vielen teilnehmenden Zahnarztpraxen eine Teilnahmeerklärung unterschreiben. Diese gilt unbefristet mindestens jedoch für ein Jahr. Danach ist eine Beendigung mit einer Frist von 2 Wochen zum Quartalsende möglich. Aus wichtigem Grund (z.B. Wohnortwechsel) ist aber auch eine vorzeitige Beendigung möglich.
Weitere Zahn-MEHR-Leistungen (außerhalb des Wahltarifs „Zahnbehandlung exclusiv“)
- Vollnarkose bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen
BKK-Zuschuss: bis zu 100 Euro (vorrangig 80% des Rechnungsbetrages nach GOZ und GOÄ)
- Fissurenversiegelung
BKK-Zuschuss: bis zu 100 Euro (vorrangig in Höhe der BEMA-Ziffer(n))
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Ansprechpartner:
Cornelia Gube
0571 93409-1179
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin