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Familienversicherung

Sie und Ihre Familie sind bei der bkk melitta hmr rundum gut versichert. Wir sind in Sachen Gesundheit ein starker Partner. Wichtig ist und bleibt es, weiter für die Gesundheit vorzusorgen - nutzen Sie hier das umfangreiche Leistungspaket der bkk melitta hmr.

Weiter unten erfahren Sie alles weitere zum Versicherungsschutz für die ganze Familie. Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder besuchen Sie uns in unseren ServiceCentern!


bkk melitta hmr - für die ganze Familie

Sie und Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner sind bei verschiedenen Krankenkassen versichert? Die bkk melitta hmr ist die Krankenkasse für Ihre ganze Familie.

Entscheiden Sie sich gemeinsam für die bkk melitta hmr - Sie sparen Zeit und haben einen Ansprechpartner für Ihre Gesundheit. Wir freuen uns auf Sie!


Wer ist familienversichert?

In die beitragsfreie Familienversicherung können folgende Angehörige aufgenommen werden:

  • Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Kinder (ebenfalls Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder, Adoptivkinder)
  • Kinder von familienversicherten Kindern, sofern die Familienversicherung nicht über einen Elternteil erfolgen kann.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Angehörigen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Stiefkinder und Enkel müssen vom Mitglied überwiegend unterhalten werden. Pfl egekinder müssen in häuslicher Gemeinschaft mit dem Mitglied leben.


Voraussetzungen für Kinder

  • Sind die Kinder nicht erwerbstätig, ist eine Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr möglich
  • Befinden sich die Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung ist die Durchführung der Familienversicherung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich
  • Darüber hinaus kann die Familienversicherung um den Zeitraum eines geleisteten Wehr-/Zivildienstes oder (seit dem 01.07.2011) eines Freiwilligendienstes verlängert werden. Die Verlängerung ist für höchstens 12 Monate möglich.
  • Für Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, gibt es keine Altersgrenze. Die Behinderung muss während einer Familienversicherung festgestellt worden sein.

Ausnahmen

Die beitragsfreie Familienversicherung besteht nicht, wenn

  • der Angehörige bei einer gesetzlichen Krankenkasse selbst versichert ist. Bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann die Versicherung selbstverständlich auch durch uns durchgeführt werden
  • eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird
  • die Scheidung vom Ehegatten/eingetragene Lebenspartner rechtskräftig ist
  • Versicherungsfreiheit (Beamte) besteht oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt
  • der Angehörige Einkünfte hat, die monatlich 470 Euro (2022) übersteigen. Hierzu zählen zum Beispiel Miet-, Pacht-, und Zinseinnahmen
  • sich der Ehegatte/eingetragenen Lebenspartner im Mutterschutz oder der Elternzeit befindet und vorher nicht gesetzlich versichert war
  • die Geringfügigkeitsgrenze (Mini-Job) von 520,00 Euro (seit Oktober 2022) überschritten wird.

Wichtig

Kinder können nicht mitversichert werden, wenn der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner

  • im Jahr 2022 Einkünfte hat, die höher als 5.362,50 Euro mtl. (bzw. höher als 4.837,50 Euro, wenn bereits am 31.12.2002 eine private Versicherung bestand) sind,
  • mehr als Sie verdient,
  • nicht gesetzlich krankenversichert ist und
  • mit den Kindern verwandt ist (leiblicher Elternteil).

Damit wir schnell leisten können

Zur Durchführung der Familienversicherung ist ein Antrag erforderlich. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite im FormularCenter. Sie können diesen telefonisch bei uns anfordern oder kommen einfach in unsere ServiceCenter.

Wenn sich Veränderungen in Ihrer Lebenssituation oder der Ihrer mitversicherten Angehörigen ergeben (z.B. Umzug, Heirat, Namensänderung), teilen Sie uns diese bitte schnellstmöglich mit.

Insbesondere Änderungen der Einkommensverhältnisse sind hier von Bedeutung.

Ab Vollendung des 23. Lebensjahres ist ein Schulbesuch nachzuweisen.


FamiliePlus-Newsletter

Mit dem FamiliePlus-Newsletter, der neuen Vorsorge- und Beratungsplattform für Familien, erhalten Sie alle gesundheitsrelevanten Informationen aus einer Hand. Vom ersten Ultraschall in der Schwangerschaft bis hin ins hohe Alter. FamiliePlus begleitet Sie auf Ihrem gesamten Lebensweg - rundum gut versorgt. Alle Mitteilungen und Infos bekommen Sie ganz bequem per E-Mail.

Die Anmelung ist ganz einfach. Jedes Familienmitglied (der Partner, die Kinder und auch die Großeltern) können mit einem eigenen Profil angemeldet werden. Wenige Angaben wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht reichen schon aus.

Auf einen Blick:

  • Mit der individuellen Erinnerungsfunktion, für jedes Familienmitglied, verpassen Sie keine Vorsorge oder Impftermine
  • Persönlicher Gesundheitsratgeber und -coach: über 150 Newsletter und mehr als 350 Artikel rund um Gesundheit und persönliche Entwicklung informieren und unterstützen Familien im Alltag
  • Passgenaue Informationen: Unterschiedliche Profile für die jeweiligen Familienmitglieder und zeitgesteuerte Vorsorgemailings stellen sicher, dass Sie stets die für Ihr Alter passenden Informationen erhalten
  • Benutzerfreundlich: einfacher Anmeldeprozess und intuitiv zugängliche Benutzeroberfläche für die Übersicht und Verwaltung aller Familienmitglieder
  • Schnell in Kontakt: integriertes Serviceformular zur schnellen Kontaktaufnahme
  • Optimiert für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets
  • Für Versicherte der bkk melitta hmr selbstverständlich kostenlos

Neugierig geworden?
Dann jetzt einfach hier anmelden!


Freiwillige Mitgliedschaft

Auch nach Beendigung der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) und der Familienversicherung, setzt sich die Versicherung bei unserer bkk melitta hmr, automatisch freiwillig fort, wenn Sie nicht zwei Wochen nach unserem Hinweis Ihren Austritt erklären. Ein Nachweis einer anderweitigen Versicherung muss bei uns vorgelegt werden. Wir stellen Ihren Versicherungsschutz immer lückenlos sicher!

Sollten Sie nach erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung, wegen Überschreitens des Jahresarbeitentgeltgrenze versicherungsfrei sein, ist bei der bkk melitta hmr auch eine freiwillige Mitgliedschaft möglich. Nach Aufnahme der Beschäftigung benötigen wir einfach nur innerhalb von drei Monaten Ihren schriftlichen


Soziale Pflegeversicherung

Sinngemäß gelten die vorstehenden Ausführungen auch für die Pflegeversicherung. Bei der bkk melitta hmr sind Mitglieder und Familienversicherte automatisch pflegeversichert.


Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Nordenham
Ulrike Büntjen
04731 9334-135

Abteilung: Beiträge/Mitgliedschaften
Bereich: Familienversicherung
Nordenham
Ilka Jakobi
04731 9334-143

Abteilung: Beiträge/Mitgliedschaften
Bereich: Familienversicherung
Nordenham
Stefanie Lüdke
04731 9334-137

Abteilung: Beiträge/Mitgliedschaften
Bereich: Familienversicherung
Nordenham
Sylvia Prohn
04731 9334-136

Abteilung: Beiträge/Mitgliedschaften
Bereich: Familienversicherung