Krankheitsverhütung und Früherkennung
Gesundheit frühzeitig schützen - bevor Krankheit entsteht
Medizinische Vorsorge ist mehr als nur ein Termin, sie ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Gesundheit zu schützen. Ziel ist es, Krankheiten frühzeitig zu erkennen oder mit gezielten Maßnahmen zu verhindern, dass sie überhaupt entstehen.
Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf eine Vielzahl an Vorsorgeuntersuchungen, die auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Diese Angebote helfen Ihnen, Risiken rechtzeitig zu erkennen und sorgen dafür, dass Sie lange gesund und fit bleiben.
Denn Vorsorge bedeutet, heute schon an morgen zu denken - für mehr Lebensqualität und ein gutes Gefühl.
Wir beraten Sie gerne!
Haben Sie Fragen?
Unser Ansprechpartner-Team hilft Ihnen gerne weiter!
Weiterführende Links:
Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Thema Prävention
Informationen von gesund.bund.de zum Thema Vorsorge und Früherkennung
Welche Vorsorgeuntersuchungen stehen zur Verfügung?
Im Rahmen des gesetzlichen Anspruches übernehmen wir zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen vollständig. Diese werden über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet und erfordern keine Zuzahlung.
Gesetzliche Vorsorge - im Überblick
- Gesundheits-Check-up
Bereits ab dem 18. Lebensjahr können gesetzlich Versicherte einen Gesundheits-Check-up in Anspruch nehmen - zwischen 18 und 34 Jahren einmalig, ab 35 Jahren alle drei Jahre. Dabei werden Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes Typ 2 und Nierenerkrankungen frühzeitig erkannt. Die Untersuchung umfasst eine ausführliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung, Laboruntersuchungen (z. B. Blutzucker, Cholesterin), eine Urinprobe sowie eine Impfberatung.
- Hepatitis B- und C-Screening
Einmalig ab dem 35. Lebensjahr wird ein Test auf Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektionen durchgeführt. Ziel ist es, Lebererkrankungen frühzeitig zu erkennen.
- Ultraschall auf Bauchaortenaneurysmen
Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader zur Erkennung eines Bauchaortenaneurysmas.
- Hautkrebsscreening
Ab dem 35. Lebensjahr haben Versicherte alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Die gesamte Haut wird auf auffällige Veränderungen untersucht, insbesondere im Hinblick auf schwarzen oder weißen Hautkrebs. Zusätzlich bietet die bkk melitta hmr im Rahmen eines bundesweiten Vertrags jungen Versicherten ab 15 Jahren ein regelmäßiges Hautkrebs-Screening beim Dermatologen an - sprechen Sie uns an.
- Gebärmutterhalskrebs
Frauen ab 20 Jahren erhalten jährlich eine Untersuchung beim Frauenarzt inklusive Pap-Abstrich. Ab dem 35. Lebensjahr erfolgt alle drei Jahre eine kombinierte Testung aus Pap-Abstrich und HPV-Test.
- Brustkrebs
Ab 30 Jahren findet jährlich eine Tastuntersuchung der Brust statt. Ergänzt wird dieses Angebot mit „Discovering Hands", einer weiteren Methode zur Früherkennung. Zusätzlich haben Frauen zwischen dem 50. und 75. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie im Rahmen des bundesweiten Mammographie-Screening-Programms.
- Prostatakrebs
Männer ab dem 45. Lebensjahr haben jährlich Anspruch auf eine Tastuntersuchung der Prostata. Ein PSA-Test gehört nicht zur Regelleistung, kann jedoch bei konkretem Verdacht abgerechnet werden.
- Darmkrebs
Ab dem 50. Lebensjahr haben alle gesetzlich Versicherten - unabhängig vom Geschlecht - Anspruch auf eine Darmkrebsvorsorge. Zur Auswahl stehen entweder ein immunologischer Stuhltest, der alle zwei Jahre durchgeführt werden kann, oder eine Darmspiegelung. Entscheidet man sich für die Koloskopie, entfällt der Anspruch auf den Stuhltest im selben Jahr. Wird auf die Darmspiegelung verzichtet, kann der Stuhltest weiterhin regelmäßig alle zwei Jahre genutzt werden.
- Zahnärztliche Vorsorge
Zweimal jährlich werden Kontrolluntersuchungen zur Zahngesundheit angeboten. Eine regelmäßige Teilnahme verbessert den Zuschuss zum Zahnersatz durch das Bonusheft. Weitere Informationen zu Zahn-Extras erhalten Sie hier.
- Kinder- und Jugenduntersuchungen
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen (U1–U9, J1). Ergänzt wird dieses Angebot durch das Programm „Clever für Kids“, das zusätzliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die U10, U11 oder J2, umfasst.
- Impfungen
Alle von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen (z. B. gegen Masern, Tetanus, Grippe, COVID-19) werden von uns übernommen. Darüber hinaus erstatten wir auch bestimmte zusätzliche Impfungen im Rahmen unserer Satzung. Weitere Details zum Impfschutz erhalten Sie hier.
Und wir gehen noch einen Schritt weiter
Mit unseren zusätzlichen Satzungsleistungen der bkk melitt hmr erstatten wir Ihnen erweiterte medizinische Vorsorgeuntersuchungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Damit unterstützen wir Sie besonders bei erhöhten Gesundheitsrisiken - für noch mehr Sicherheit und ein gutes Gefühl.
Alle Informationen zu diesen Leistungen, der Kostenerstattung und wie Sie diese einfach nutzen können, finden Sie hier.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Sagemüller, Geraldine
0571 93409-1133
Bereich: Allgemeine Leistungen
Reddig, Janine
05221 1026-316
Bereich: Allgemeine Leistungen
Amberge, Sarah
05223 65316-12
Bereich: Allgemeine Leistungen
Blotevogel, Aileen
05772 20044-10
Bereich: Allgemeine Leistungen
Reesing, Kathrin
04731 9334-142
Bereich: Allgemeine Leistungen
Salerno, Selina
02262 7123-121
Bereich: Allgemeine Leistungen