Zum Hauptinhalt springen
Vorteile der Online-Geschäftsstelle

Welche Vorsorgeuntersuchungen stehen zur Verfügung?

 

Im Rahmen des gesetzlichen Anspruches übernehmen wir zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen vollständig. Diese werden über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet und erfordern keine Zuzahlung.

 

Gesetzliche Vorsorge - im Überblick

  • Gesundheits-Check-up

Bereits ab dem 18. Lebensjahr können gesetzlich Versicherte einen Gesundheits-Check-up in Anspruch nehmen - zwischen 18 und 34 Jahren einmalig, ab 35 Jahren alle drei Jahre. Dabei werden Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes Typ 2 und Nierenerkrankungen frühzeitig erkannt. Die Untersuchung umfasst eine ausführliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung, Laboruntersuchungen (z. B. Blutzucker, Cholesterin), eine Urinprobe sowie eine Impfberatung.

 

  • Hepatitis B- und C-Screening

Einmalig ab dem 35. Lebensjahr wird ein Test auf Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektionen durchgeführt. Ziel ist es, Lebererkrankungen frühzeitig zu erkennen.

 

  • Ultraschall auf Bauchaortenaneurysmen

​​​​​​​​​​​​​​Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader zur Erkennung eines Bauchaortenaneurysmas.

  • Hautkrebsscreening

Ab dem 35. Lebensjahr haben Versicherte alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Die gesamte Haut wird auf auffällige Veränderungen untersucht, insbesondere im Hinblick auf schwarzen oder weißen Hautkrebs. Zusätzlich bietet die bkk melitta hmr im Rahmen eines bundesweiten Vertrags jungen Versicherten ab 15 Jahren ein regelmäßiges Hautkrebs-Screening beim Dermatologen an - sprechen Sie uns an.

 

  • Gebärmutterhalskrebs

Frauen ab 20 Jahren erhalten jährlich eine Untersuchung beim Frauenarzt inklusive Pap-Abstrich. Ab dem 35. Lebensjahr erfolgt alle drei Jahre eine kombinierte Testung aus Pap-Abstrich und HPV-Test.

 

  • Brustkrebs

Ab 30 Jahren findet jährlich eine Tastuntersuchung der Brust statt. Ergänzt wird dieses Angebot mit „Discovering Hands", einer weiteren Methode zur Früherkennung. Zusätzlich haben Frauen zwischen dem 50. und 75. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie im Rahmen des bundesweiten Mammographie-Screening-Programms.

 

  • Prostatakrebs

Männer ab dem 45. Lebensjahr haben jährlich Anspruch auf eine Tastuntersuchung der Prostata. Ein PSA-Test gehört nicht zur Regelleistung, kann jedoch bei konkretem Verdacht abgerechnet werden.

 

  • Darmkrebs

Ab dem 50. Lebensjahr haben alle gesetzlich Versicherten - unabhängig vom Geschlecht - Anspruch auf Leistungen zur Darmkrebsvorsorge. Dabei besteht die Wahl zwischen einem immunologischen Stuhltest, der alle zwei Jahre durchgeführt werden kann, oder insgesamt zwei Darmspiegelungen im Abstand von jeweils zehn Jahren.

Wird eine Darmspiegelung in Anspruch genommen, besteht ein erneuter Anspruch auf den Stuhltest frühestens zehn Jahre nach der Darmspiegelung. Entscheidet man sich gegen die zweite Darmspiegelung, kann der immunologische Stuhltest dann wieder regelmäßig alle zwei Jahre genutzt werden.

 

  • Lungenkrebs (ab April 2026)

Versicherte haben Anspruch auf ein jährliches Lungenkrebs-Screening mittels Niedrigdosis-CT, wenn sie zwischen 50 und 75 Jahre alt sind und (ehemals) starke Raucher mit langjährigem, intensivem Konsum sind (z. B. mindestens 15 Packungsjahre über mindestens 25 Jahre).

Die Teilnahme erfolgt über eine haus- oder fachärztliche Praxis, die die Anspruchsvoraussetzungen prüft und bei Erfüllung an eine qualifizierte radiologische Praxis überweist.

Detailliertere Informationen erhalten Sie hier.

  • Zahnärztliche Vorsorge

Zweimal jährlich werden Kontrolluntersuchungen zur Zahngesundheit angeboten. Eine regelmäßige Teilnahme verbessert den Zuschuss zum Zahnersatz durch das Bonusheft. Weitere Informationen zu Zahn-Extras erhalten Sie hier.

 

  • Kinder- und Jugenduntersuchungen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen (U1–U9, J1). Ergänzt wird dieses Angebot durch das Programm „Clever für Kids“, das zusätzliche Untersuchungen, wie zum Beispiel die U10, U11 oder J2, umfasst.

 

  • Impfungen

​​​​​​​Alle von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen (z. B. gegen Masern, Tetanus, Grippe, COVID-19) werden von uns übernommen. Darüber hinaus erstatten wir auch bestimmte zusätzliche Impfungen im Rahmen unserer Satzung. Weitere Details zum Impfschutz erhalten Sie hier

 


 

Neu im Jahr 2026

Neue Vorsorge: Früherkennung von Lungenkrebs

> Start ab April 2026 <

Ab April 2026 können Versicherte eine neue Vorsorgeleistung nutzen, die Früherkennung von Lungenkrebs. Die Untersuchung richtet sich an Personen zwischen 50 und 75 Jahren, die starke Raucherinnen oder Raucher sind oder waren. Dazu zählen Personen mit langjährigem intensiven Zigarettenkonsum, zum Beispiel bei mindestens 15 sogenannten Packungsjahren über einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren.

Die Untersuchung erfolgt einmal jährlich mit einer Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT). So können Tumore in der Lunge frühzeitig entdeckt werden. Eine frühe Diagnose erhöht die Heilungschancen deutlich, da Lungenkrebs häufig erst in einem späten Stadium erkannt wird.

Versicherte wenden sich für die Teilnahme zunächst an eine hausärztliche oder internistische Praxis, die am Screening teilnimmt. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und es erfolgt eine ärztliche Beratung zu Nutzen und möglichen Risiken der Untersuchung. Bei Anspruch werden Versicherte an eine speziell qualifizierte radiologische Praxis überwiesen.

Auch wenn die neue Vorsorgeleistung ab April startet, kann es noch etwas dauern, bis sie flächendeckend angeboten wird. Grund sind besondere Qualitätsanforderungen. Ärztinnen und Ärzte müssen spezielle Fortbildungen absolvieren und radiologische Praxen benötigen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Die neue Untersuchung ist eine gesetzliche Vorsorgeleistung und bietet eine wichtige Möglichkeit, die eigene Gesundheit aktiv zu schützen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA):  https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/lungenkrebs-screening/

 

Möchten Sie mit dem Rauchen aufhören? Über unseren Kooperationspartner NichtraucherHelden.de können Sie sich bequem von Zuhause professionell beim Rauchstopp unterstützen lassen.

 

 


 

Und wir gehen noch einen Schritt weiter

 

Mit unseren zusätzlichen Satzungsleistungen der bkk melitt hmr erstatten wir Ihnen erweiterte medizinische Vorsorgeuntersuchungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Damit unterstützen wir Sie besonders bei erhöhten Gesundheitsrisiken - für noch mehr Sicherheit und ein gutes Gefühl.

Alle Informationen zu diesen Leistungen, der Kostenerstattung und wie Sie diese einfach nutzen können, finden Sie hier.

 


 

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

Minden
Sagemüller, Geraldine
0571 93409-1133

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Herford
Reddig, Janine
05221 1026-316

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Bünde
Amberge, Sarah
05223 65316-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Espelkamp
Blotevogel, Aileen
05772 20044-10

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Nordenham
Reesing, Kathrin
04731 9334-142

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Wiehl
Salerno, Selina
02262 7123-121

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen