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Unser Ansprechpartner-Team hilft Ihnen gerne weiter!


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Lichtbildservice


 

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Wichtige Hinweise: 
  • Sie selbst müssen bei Ihrer bisherigen Krankenkassen nicht mehr kündigen. Wir kümmern uns um alles weitere!
  • Keine Bindungsfrist bei Arbeitgeberwechsel: Mit der Aufnahme einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie, bis maximal 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn, die bkk melitta hmr als neue Krankenkasse wählen (ohne Einhaltung der Bindungsfrist). Das gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder beim Wechsel von einem versicherungspflichtigen Status in einen anderen - zum Beispiel wenn die Versicherungspflicht bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) am Jahresende in eine freiwillige Versicherung geändert wird.

 


 

Ihr Weg zu uns!

 

Schritt 1 - Aufnahmeantrag ausfüllen oder persönlichen Termin vereinbaren 

 

Ihre Wahl beim Antrag:

Füllen Sie den Mitgliedschaftsantrag einfach in wenigen Minuten aus.

 

Ihre Wahl bei einem Beratungstermin:

  • in einem unserer ServiceCenter
  • telefonisch

Hier geht es direkt zum Formular für die Terminvereinbarung!

 

Schritt 2 - Für die elektronische Gesundheitskarte benötigen wir ein Foto von Ihnen

 

Hier geht es direkt zum Lichtbildservice.

Hinweise: Ab einem Alter von 15 Jahren wird die elektronische Gesundheitskarte mit einem Lichtbild des Versicherten versehen.

 

Schritt 3 - Herzlich willkommen bei der bkk melitta hmr!

 

Rechtzeitig vor Mitgliedschaftsbeginn erhalten Sie Ihre Gesundheitskarte und Unterlagen. Als Service informieren wir auch Ihren Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit über Ihren Krankenkassenwechsel!

 


 

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

Minden/Herford/Nordenham/Wiehl
Team Kundenservice
0571 93409-8610

Abteilung: Kundenservice