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Ihre Leistungen auf einen Blick

 

  • Geburtsvorbereitungskurs

Die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs bei einer zugelassenen Hebamme oder einer zugelassenen Physiotherapeutin bzw. einem zugelassenen Physiotherapeuten gehört zu den gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung.

Im Kurs erhalten Sie Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und die erste Zeit mit Ihrem Baby. Darüber hinaus lernen Sie Atem- und Entspannungstechniken kennen und erhalten praktische Tipps zum Geburtsablauf, zu verschiedenen Gebärpositionen, zum Stillen sowie für die ersten Wochen mit Ihrem Kind.

 

  • Extra für werdende Eltern: Partnerzuschuss

Viele Geburtsvorbereitungskurse können gemeinsam mit dem werdenden Vater besucht werden.

Die Teilnahme des Partners gehört grundsätzlich nicht zu den gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen. Deshalb unterstützen wir Sie mit einer besonderen Zusatzleistung.

Die bkk melitta hmr erstattet die Kosten für die Teilnahme des Partners am Geburtsvorbereitungskurs bis zu 100 Euro je Schwangerschaft.

So können Sie sich gemeinsam auf die Geburt und die erste Zeit als Familie vorbereiten.

 

  • Rückbildungskurs

Auch Rückbildungskurse gehören zu den gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung.

Während Schwangerschaft und Geburt werden insbesondere Beckenboden, Bauch- und Rückenmuskulatur stark beansprucht. Rückbildungskurse helfen dabei, diese Muskelgruppen gezielt zu stärken und den Körper Schritt für Schritt bei der Regeneration zu unterstützen.

Im Mittelpunkt stehen Übungen zur Stärkung des Beckenbodens sowie der Bauch- und Rückenmuskulatur. Gleichzeitig wird die Körperwahrnehmung gefördert und die körperliche Erholung nach Schwangerschaft und Geburt unterstützt.

 


 

Häufige Fragen rund um Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse

Über Hebammensuche (https://www.hebammensuche.de/) oder die Hebammenliste des GKV Spitzenverbandes (https://www.gkv-spitzenverband.de/service/hebammenliste/hebammenliste.jsp) finden Sie passende Angebote.

Viele Hebammen bieten sowohl Geburtsvorbereitungs- als auch Rückbildungskurse an.

Der gesetzliche Anspruch besteht für schwangere Versicherte. Viele Kurse können zusätzlich gemeinsam mit dem werdenden Vater oder einer anderen Begleitperson besucht werden.

Da viele Kurse frühzeitig ausgebucht sind, empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung während der Schwangerschaft.

Der gesetzliche Anspruch besteht für versicherte Frauen nach der Geburt. Für die Kostenübernahme muss der Rückbildungskurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen sein.

Die Kosten für die Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse werden bei Vorliegen der Voraussetzungen für die (werdende) Mutter direkt mit der Hebamme, der Physiotherapeutin oder dem Physiotherapeuten abgerechnet.

Wir erstatten die Teilnahmekosten des Partners am Geburtsvorbereitungskurs bis zu 100 Euro je Schwangerschaft.

Für die Erstattung benötigen wir die Rechnung des Kursanbieters sowie eine auf den Partner ausgestellte Teilnahmebescheinigung.

Sie können die Unterlagen persönlich, per Post oder bequem über unsere Onlinegeschäftsstelle einreichen – schnell, unkompliziert und digital.

 


 

Weitere Angebote rund um Schwangerschaft und Familie

 

Von der Schwangerschaft über die Geburt bis in den ersten Lebensjahren Ihres Kindes begleitet Sie die bkk melitta hmr mit zahlreichen Leistungen, Services und Angeboten.   

Informieren Sie sich beispielsweise über unseren Baby-Bonus, die keleya-App sowie viele weitere Leistungen für werdende Eltern und Familien.

Zur Themenwelt Schwangerschaft und Familie gelangen Sie hier.

 


 

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Minden
Dähn, Susanne
0571 93409-1187

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Herford
Thielking, Levke Maren
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Abteilung: Versichertenservice
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