Schwangerschafts-Mehrleistungen
Versicherte schwangere Frauen haben die Möglichkeit Mehrleistungen in Anspruch zu nehmen, um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung ihres Kindes entgegenzuwirken und wenn ein konkreter individueller Untersuchungs-anlass besteht.
Folgende Leistungen zählen hierzu:
- Toxoplasmose-Untersuchung bei erhöhtem Ansteckungsrisiko
Toxoplasmose, ein Befall mit dem Parasit Toxoplasma gondii, verläuft in der Schwangerschaft i.d.R. ohne Symptome. Unbemerkt können die Parasiten jedoch auf das Ungeborene übergehen und dort schwere Komplikationen auslösen. Mögliche Risiken sind bspw. eine Fehlgeburt, ein Wasserkopf oder Verkalkungen von Hirngefäßen. Bei einem begründeten Verdacht können Sie mittels einen Toxoplasmose-Test in Erfahrung bringen, ob Sie bereits mit Toxoplasmen in Kontakt kamen und Immunität besitzen oder derzeit an Toxoplasmen erkrankt sind.
- Feststellung von Antikörpern gegen Ringelröteln und Windpocken bei erhöhtem Ansteckungsrisiko
Auch wenn Ringelröteln und Windpocken im Volksmund „Kinderkrankheiten“ sind, kann die Immunität vor Fehlbildungen, Organstörungen und neurologische Erkrankungen schützen. Bereits mit einer einfachen Blutuntersuchung kann die Immunität gegen Ringelröteln und Windpocken festgestellt werden. Bei Erkrankung und bestehendem Immunschutz ist auch Ihr Ungeborenes vor einer Infektion geschützt. Bei fehlen den Antikörpern erfolgt eine engmaschige ärztliche Überwachung, sodass bei Komplikationen rechtzeitig eingegriffen werden kann.
- CVM-Antikörpertest bei besonderer Infektionsgefahr (Zytomegalie-Test) bei erhöhtem Ansteckungsrisiko
Der Zytomegalievirus (abgekürzt CMV) kann bei positivem Testergebnis die Infektionskrankheit Zytomegalie hervorrufen. Da CMV zu den Herpesviren zählt, kann es nach einer Erstinfektion lebenslang im Körper verbleiben und durch diverse Faktoren wieder reaktiviert werden. In der Schwangerschaft kann die Mutter das Virus auf ihr Ungeborenes übertragen, was unentdeckt zu schweren Schädigungen führen kann. Die bkk melitta hmr unterstützt Sie daher mit der Übernahme der Kosten für den Zytomegalietest.
- B-Streptokokken-Test für Schwangere
Ein B-Streptokokken-Test (oderGBS-Test für Group B Streptococcus) ist ein Test, der während der Schwangerschaft durchgeführt wird, um zu prüfen, ob die Schwangere Trägerin von Streptococcus agalactiae (B-Streptokokken) ist. Diese Bakterien kommen bei vielen gesunden Erwachsenen im Darm oder Genitalbereich vor, können jedoch bei der Geburt auf das Kind übertragen werden und bei Neugeborenen schwere Infektionen wie eine Blutvergiftung, Lungenentzündung oder Meningitis verursachen. In der Regel wird der Test zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche durchgeführt, indem Abstriche aus der Scheide und dem Rektum entnommen werden. Falls B-Streptokokken nachgewiesen werden, wird die Schwangere während der Geburt in der Regel mit Antibiotika behandelt, um eine Infektion des Neugeborenen zu verhindern. Der Test ist nicht bei allen Schwangeren erforderlich, sondern wird je nach Risikofaktoren und medizinischer Einschätzung empfohlen.
- Arzneimittel während und nach der Schwangerschaft
Während das Wunder in Ihrem Bauch heranwächst, bedarf es vieler Vitamine, Spurenelemente und Mineralstoffe. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, welche Substitution in der Schwangerschaft sinnvoll ist. Wir übernehmen die Kosten von apothekenpflichtigen Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Folsäure und/oder Magnesium vor der Geburt Ihres Kindes oder apothekenpflichtigen Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Jodid bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres Ihres Kindes. Weitere Informationen erhalten sie hier.
BKK-Zuschuss
Es werden insgesamt bis zu 200 Euro pro Schwangerschaft für diese Leistungen von der bkk melitta hmr erstattet. Hierfür bitte die Originalrechnungen einreichen.
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Susanne Dähn
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