Hilfsmittel
Für ein selbstbestimmtes Leben
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung auf Unterstützung angewiesen sind, können Hilfsmittel einen entscheidenden Unterschied machen. Sie tragen nicht nur zum Erfolg Ihrer Behandlung bei, sondern helfen Ihnen auch, Ihre Lebensqualität zu erhalten, den Alltag selbstbestimmt zu gestalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Doch wer übernimmt die Kosten? - Die gute Nachricht: Die bkk melitta hmr bezuschusst medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Rollstühle, Atemtherapiegeräte oder Einmalartikel.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was wir als Krankenkasse in puncto Hilfsmittelfür Sie tun können. Informieren Sie sich, wie die Versorgung abläuft, worauf Sie bei der Wahl des Anbieters achten sollten und was bei Zuzahlungen oder möglichen Mehrkosten zu beachten ist. Gern beraten wir Sie auch persönlich.
Wir beraten Sie gerne!
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Unser Ansprechpartner-Team hilft Ihnen gerne weiter!
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Die Ärzte haben mit Ihnen das Therapieziel bestimmt. Zur Erreichung dieses Zieles verordnet Ihnen Ihr Arzt in der Regel die Art und die erforderliche Menge des Hilfsmittels. Alle Dienstleistungen, die mit der Hilfsmittelabgabe erfolgen und die für eine möglichst selbstständige Versorgung erforderlich sind, sind im Leistungsumfang der Hilfsmittelversorgung enthalten.
Wir haben mit Hilfsmittelanbietern Verträge über die Versorgung abgeschlossen. Aus dieser Gruppe können Sie wählen, von wem Sie sich versorgen lassen möchten. Sie haben also die freie Wahl unter den Vertragspartnern. Hilfsmittelverträge werden in der Regel pro Versorgungsbereich geschlossen. Es gibt also für Hilfsmittel eine Vielzahl von Verträgen und Vertragspartnern mit unterschiedlichem Angebot.
Wegen der Vielzahl der Versorgungsbereiche fällt es oft schwer, sich zurechtzufinden. Wir bieten Ihnen hierfür unsere Vertragspartnersuche (siehe "hello Hilfsmittel") an. Natürlich stehen Ihnen unsere Ansprechpartner ebenfalls zur Verfügung.
hello Hilfsmittel
Sie haben ein Hilfsmittel-Rezept von Ihrem Arzt erhalten? Wir wissen, dass damit oft viele Fragen verbunden sind. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen verständlich für Sie zusammengestellt – und unterstützen Sie dabei, einen passenden und zuverlässigen Vertragspartner in Ihrer Nähe zu finden.
Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen wird von der GWQ ServicePlus AG bereitgestellt, Ihre IP-Adresse wird bei Aufruf der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt, bei dieser jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht.
Bei Fragen melden Sie sich bitte unter: feedback.hilfsmittel@gwq-serviceplus.de
Zuzahlung
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, haben 10 % des Hilfsmittelabgabepreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro als Zuzahlung pro Hilfsmittel zu leisten, jedoch jeweils nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels betragen.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Einmalkatheter, Stomaartikel, Applikationshilfen und Trachealkompressen) sind maximal 10 Euro pro Versorgungsmonat als Zuzahlung zu leisten. Sie haben einen Anspruch auf eine ausreichende, medizinisch notwendige und aufzahlungsfreie Versorgung, die wirtschaftlich und zweckmäßig ist, um das Versorgungsziel zu erreichen.
Wichtig
Wählen Sie jedoch Hilfsmittel/Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten (wie Wartung, Reparaturen) selbst zu tragen. Werden Sie mit zusätzlichen Kosten konfrontiert, hinterfragen Sie die konkreten Gründe und zahlen Sie nur, wenn Sie sich vorher schriftlich gegenüber Ihrem Hilfsmittelversorger damit einverstanden erklärt haben.
Sollte Ihnen Ihr Hilfsmittelversorger Kosten über den Zuzahlungsbetrag hinaus in Rechnung stellen, obwohl Sie keine besondere Versorgung gefordert und keinen privatrechtlichen Vertrag mit Ihrem Versorger abgeschlossen haben, fragen Sie genau nach. Wenn der Hilfsmittelversorger mehr verlangt, als vertraglich geregelt ist, brauchen Sie in dem Fall diese wirtschaftliche Aufzahlung nicht zu leisten. Wenden Sie sich an uns, damit Ihnen Vertragspartner benannt werden, die Sie aufzahlungsfrei versorgen.
Wir erstatten Ihnen jährlich die Stromkosten für elektronisch betrieben Hilfsmittel, welche Sie von uns erhalten haben. Dazu gehören beispielweise Sauerstoffkonzentratoren, Elektrorollstuhle und Atemtherapiegeräte.
Häufige Fragen:
Ihre Verordnung über ein Hilfsmittel können Sie direkt bei einem unserer Vertragspartner abgeben. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere.
Unsere Vertragspartner in Ihrer Nähe finden Sie bequem über die Vertragspartnersuche oder Sie nehmen Kontakt zu einem unserer Fachberater auf.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Team Gesundheitspartner
0571 93409-8530