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Was ist die zahnärztliche Behandlung?

 

Ziel der zahnärztlichen Behandlung ist die Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Zahngesundheit. Die Behandlung kann von der Vorsorge über Füllungen bis hin zu aufwendigen Maßnahmen wie Kronen oder Zahnersatz reichen. Welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sind, entscheidet Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin individuell und nach medizinischer Notwendigkeit.

 


 

BEMA – der Einheitliche Bewertungsmaßstab für gesetzliche Versicherte

 

Das BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) ist das Abrechnungssystem für alle gesetzlich Versicherten. Es umfasst alle zahnärztlichen Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, darunter:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnsteinentfernung
  • Füllungen aus Amalgam oder Kunststoff
  • einfache Zahnersatzmaßnahmen (z. B. provisorische Kronen)

Die Kosten für diese Leistungen sind durch den BEMA festgelegt – Sie als Patient zahlen hier keine zusätzlichen Gebühren.

 


 

GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte

 

Die GOZ gilt für privat versicherte Patienten oder für Leistungen, die über das Maß der gesetzlichen Versorgung hinausgehen (sogenannte IGeL-Leistungen oder höherwertige Behandlungen).

Beispiele für GOZ-Leistungen sind:

  • hochwertige Zahnfüllungen und Kronen
  • Implantate
  • professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die Gebühren in der GOZ sind individuell und können je nach Aufwand variieren. Ihr Zahnarzt informiert Sie vorab über entstehende Kosten und klärt, welche Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden.

 


 

Was bedeutet das für Sie als Patient?

 

  • Gesetzlich Versicherte erhalten alle notwendigen Leistungen nach BEMA abgedeckt.
  • Zusatzleistungen oder besondere Wünsche werden nach GOZ abgerechnet.
  • Privatversicherte erhalten Ihre Rechnung in der Regel nach GOZ.

Vor jeder Behandlung informiert Ihr Zahnarzt Sie ausführlich über den geplanten Ablauf und die anfallenden Kosten – so können Sie Ihre Behandlung gut planen.

 


 

Häufige Fragen:

BEMA ist das Abrechnungssystem für gesetzlich Versicherte und deckt die notwendigen Basisleistungen ab. GOZ regelt die Abrechnung für privat Versicherte und alle zusätzlichen oder besonderen Leistungen, die nicht im BEMA enthalten sind.

Für alle notwendigen Behandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten gemäß BEMA. Für Leistungen, die darüber hinausgehen (z. B. hochwertiger Zahnersatz), kann ein Eigenanteil anfallen.

Ihr Zahnarzt informiert Sie vor Beginn der Behandlung transparent über die voraussichtlichen Kosten und klärt mit Ihnen, welche Leistungen von der Versicherung übernommen werden.

IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, wie z. B. die professionelle Zahnreinigung oder Bleaching. Diese werden nach GOZ abgerechnet.

Privat Versicherte erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die auf der Gebührenordnung für Zahnärzte basiert. Für gesetzlich Versicherte erfolgt die Abrechnung der Basisleistungen direkt mit der Krankenkasse, Zusatzleistungen werden Ihnen in Rechnung gestellt.

 


 

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0571 93409-1135

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Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin  
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