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BKK ArztFinder

Arztsuche KVWL

Arztsuche KVN

Wann übernehmen wir die Kosten?

 

Die Kosten für die Chirotherapie kann Ihr Arzt (sofern er die Zusatzqualifikation besitzt) direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte mit uns abrechnen.

Wichtig: Privat gezahlte Rechnungen können nicht erstattet werden.

 

Gut zu wissen:

Wenn diese Form der manuellen Therapie von Physiotherapeuten erbracht wird, handelt es sich um die Chiropraktik. Aber auch Physiotherapeuten müssen hierfür eine Zusatzqualifikation nachweisen. Für diese Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt.

Bei der Behandlung durch einen Physiotherapeuten fallen gesetzliche Zuzahlungen an.

 


 

Wer kann die Chirotherapie durchführen?

 

Die Chirotherapie darf von Vertragsärzten durchgeführt werden, wenn eine Zusatzqualifikation mit der Bezeichnung „Manuelle Medizin / Chirotherapie“ vorliegt.

 

Wir helfen Ihnen gerne den passenden Arzt zu finden:

Einfach den BKK ArztFinder oder beispielsweise die  Arztsuche der KVWL / Arztsuche der KVN nutzen. Bei der erweiterten Arztsuche einfach „manuelle Medizin / Chirotherapie“ auswählen und schon geht es los.

 


 

Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!

 

Espelkamp
Volk, Diane
05772 20044-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  

 

Die Krankenkasse wechseln

Wie das geht und welche Vorteile Sie durch einen Wechsel zu uns genießen verraten wir Ihnen hier!