Chirotherapie mit Krankenkassen-Zuschuss
Gezielte Handgriffe, spürbare Erleichterung
Die Chirotherapie kann helfen, Blockaden in den Gelenken oder der Wirbelsäule sanft zu lösen – und so Schmerzen zu lindern sowie die Beweglichkeit zu verbessern.
Die bkk melitta hmr unterstützt Sie auf diesem Weg aktiv: Wenn die Behandlung von einem entsprechend qualifizierten Vertragsarzt durchgeführt wird, übernehmen wir als Krankenkasse die Chirotherapie-Kosten. Erfahren Sie auf dieser Seite, wie die Methode wirkt, wer sie anwenden darf und was Sie für die Abrechnung wissen müssen.
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Weiterführende Links
Wer kann die Chirotherapie durchführen?
Die Chirotherapie darf von Vertragsärzten erbracht werden, welche eine Zusatzqualifikation mit der Bezeichnung „Manuelle Medizin / Chirotherapie“ besitzen.
Einfach denBKK ArztFinder oder beispielsweise die Arztsuche der KVWL / Arztsuche der KVN nutzen. Bei der erweiterten Arztsuche einfach „manuelle Medizin / Chirotherapie“ auswählen und schon geht es los.
Gut zu wissen:
Wenn diese Form der manuellen Therapie von Physiotherapeuten erbracht wird, handelt es sich um die Chiropraktik. Aber auch Physiotherapeuten müssen hierfür eine Zusatzqualifikation nachweisen. Für diese Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt.
Werden die Kosten übernommen?
Die Kosten für die Chirotherapie kann Ihr Arzt (sofern er die Zusatzqualifikation besitzt) direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Bei der Behandlung durch einen Physiotherapeuten fallen gesetzliche Zuzahlungen an.
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Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
Volk, Diane
05772 20044-12
Bereich: Allgemeine Leistungen
Die Krankenkasse wechseln?
Wie das geht und welche Vorteile Sie durch einen Wechsel zu uns genießen verraten wir Ihnen hier!