Chirotherapie mit Krankenkassen-Zuschuss
Gezielte Handgriffe, spürbare Erleichterung
Die Chirotherapie setzt gezielte Handgriffe ein, um Schmerzen oder Bewegungsstörungen aufzulösen, insbesondere wenn Funktionsstörungen des Bewegungsapparates Beschwerden verursachen. Wesentliches Ziel der verschiedenen Grifftechniken ist es, gestörte Gelenkfunktionen zu behandeln und zu verbessern.
Die bkk melitta hmr unterstützt Sie auf diesem Weg aktiv: Wenn die Behandlung von einem entsprechend qualifizierten Vertragsarzt durchgeführt wird, übernehmen wir als Krankenkasse die Chirotherapie-Kosten. Hier erfahren Sie auf dieser Seite, wie die Methode wirkt, wer Sie anwenden darf und was Sie für die Abrechnung beachtet werden muss.
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Weiterführende Links
Wann übernehmen wir die Kosten?
Die Kosten für die Chirotherapie kann Ihr Arzt (sofern er die Zusatzqualifikation besitzt) direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte mit uns abrechnen.
Wichtig: Privat gezahlte Rechnungen können nicht erstattet werden.
Gut zu wissen:
Wenn diese Form der manuellen Therapie von Physiotherapeuten erbracht wird, handelt es sich um die Chiropraktik. Aber auch Physiotherapeuten müssen hierfür eine Zusatzqualifikation nachweisen. Für diese Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt.
Bei der Behandlung durch einen Physiotherapeuten fallen gesetzliche Zuzahlungen an.
Wer kann die Chirotherapie durchführen?
Die Chirotherapie darf von Vertragsärzten durchgeführt werden, wenn eine Zusatzqualifikation mit der Bezeichnung „Manuelle Medizin / Chirotherapie“ vorliegt.
Wir helfen Ihnen gerne den passenden Arzt zu finden:
Einfach den BKK ArztFinder oder beispielsweise die Arztsuche der KVWL / Arztsuche der KVN nutzen. Bei der erweiterten Arztsuche einfach „manuelle Medizin / Chirotherapie“ auswählen und schon geht es los.
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Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
Volk, Diane
05772 20044-12
Bereich: Allgemeine Leistungen
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Wie das geht und welche Vorteile Sie durch einen Wechsel zu uns genießen verraten wir Ihnen hier!