Bonusprogramm
Der Bonus für Ihre Gesundheit
Gesund leben lohnt sich – und das gleich doppelt! Mit dem Bonusprogramm der bkk melitta hmr belohnen wir Ihr Engagement für Ihre Gesundheit mit einer attraktiven Geldprämie. Egal ob Sie regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, Ihre Impfungen auffrischen oder sportlich aktiv sind – wer sich kümmert, wird belohnt.
So einfach geht’s: Bonuspass anfordern, Gesundheitsmaßnahmen nachweisen und Geldbonus sichern. Jede anerkannte Maßnahme bringt Ihnen 10 Euro. Je mehr Sie für Ihre Gesundheit tun, desto höher fällt Ihre Prämie aus.
Machen Sie mit – Ihre Gesundheit ist es wert!
BKK-Tipp: Einfach Bonuspass anfordern und mitmachen! Oder nutzen Sie die digitale Variante über unsere Onlinegeschäftsstelle.
Wir beraten Sie gerne!
Haben Sie Fragen?
Unser Ansprechpartner-Team hilft Ihnen gerne weiter!
Bonuskarten zum Download finden Sie hier
und in unserem Formularcenter.
Häufige Fragen zum Bonusprogramm
Alle Versicherten der bkk melitta hmr können am Bonusprogramm teilnehmen - ganz gleich, ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener.
Ja, die Teilnahme am Bonusprogramm ist kostenlos. Bitte beachten Sie jedoch, dass eventuell anfallende Gebühren für die Bestätigung von Maßnahmen (z. B. beim Arzt) nicht von uns übernommen werden können.
Der Bonuszeitraum beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember desselben Jahres. Es werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt wurden. Im neuen Kalenderjahr beginnt automatisch ein neuer Bonuszeitraum.
Kinder und Jugendliche können bis zum Ende des Jahres, in dem sie 15 Jahre alt werden, den Bonuspass für Kinder und Jugendliche nutzen. Ab dem Folgejahr steht der Bonuspass für Erwachsene zur Verfügung.
Sie erhalten Ihren Bonuspass persönlich in einer unserer sechs Geschäftsstellen oder ganz bequem per Post. Alternativ können Sie den Pass auch direkt von unserer Website herunterladen und selbst ausdrucken.
Zur Anerkennung einer Maßnahme muss der entsprechende Leistungserbringer (zum Beispiel Ihre Ärztin oder Ihr Arzt) das Datum, einen Stempel sowie eine Unterschrift im Bonuspass eintragen.
Zusätzlich müssen Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Bankverbindung durch Ihre Unterschrift bestätigen.
- Vorsorgemaßnahmen: Hierzu zählen unter anderem Krebsvorsorgeuntersuchungen, die Gesundheitsuntersuchung (Check-up), Schutzimpfungen und die Zahnvorsorge. Vorsorgemaßnahmen können jeweils mehrfach im Kalenderjahr berücksichtigt werden.
- Gesundheitsmaßnahmen: Diese werden jeweils einmal jährlich anerkannt, beispielsweise die Teilnahme an Präventionskursen, der Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Teilnahme an öffentlichen Laufveranstaltungen.
Eine detaillierte Übersicht der anerkannten Maßnahmen finden Sie in unserem Schaubild.
Es gibt mehrere einfache Möglichkeiten, wie Sie Ihren ausgefüllten Bonuspass einreichen und damit die Auszahlung beantragen können:
- Persönlich: Sie können den Bonuspass in einer unserer Geschäftsstellen abgeben. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
- Per Post: Senden Sie den ausgefüllten Bonuspass einfach per Post an unsere zentrale Postanschrift: bkk melitta hmr, Postfach 1224, 32372 Minden.
- Digital über unsere Onlinegeschäftsstelle: Dort können Sie unter dem Menüpunkt „Mein Bonus“ ein Foto Ihres ausgefüllten Bonuspasses hochladen und die Auszahlung bequem und direkt beantragen. Nutzen Sie diese einfache Möglichkeit, um Zeit zu sparen und den Bonus ohne Wartezeit zu erhalten!
Alle Informationen zur Onlinegeschäftsstelle finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag und die Auszahlung nur einmalig für ein Bonusjahr erfolgen kann.
Sie können Ihren Bonuspass jederzeit im Laufe des Jahres einreichen. Spätestens jedoch bis zum 31. Mai des Folgejahres, damit Ihre Teilnahme für das jeweilige Bonusjahr berücksichtigt wird.
Für jede anerkannte Maßnahme erhalten Sie einen Geldbonus in Höhe von 10 Euro. Bereits ab der ersten eingetragenen Maßnahme können Sie eine Auszahlung erhalten.
Bonusprämien bis zu 150 Euro pro Versicherten und Kalenderjahr sind steuerfrei und müssen nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Sollte die Bonusprämie jedoch 150 Euro überschreiten, ist die bkk melitta hmr verpflichtet, die Zahlung dem Finanzamt zu melden. In diesem Fall wird der übersteigende Betrag als Beitragserstattung behandelt und von den Beitragszahlungen abgezogen, wie es das Bürgerentlastungsgesetz vorsieht.
Datenschutz
Die Bonusübersicht bleibt Eigentum der bkk melitta hmr und wird nach abschließender Ermittlung der Prämie aufbewahrt. Bei Teilnahme am Bonus-Programm werden nur die gesetzlich vorgeschriebenen Daten gespeichert und verarbeitet.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
Dähn, Susanne
0571 93409-1187
Bereich: Allgemeine Leistungen
Beermann, Sylke
05221 1026-353
Bereich: Interne Verwaltung
Göking, Tjorfen
05221 1026-2710
Bereich: Allgemeine Leistungen
Blotevogel, Aileen
05772 20044-10
Bereich: Allgemeine Leistungen
Köpke, Tim
04731 9334-141
Bereich: Allgemeine Leistungen
Ludes, Miriam
02262 7123-120
Bereich: Allgemeine Leistungen
Die Krankenkasse wechseln?
Wie das geht und welche Vorteile Sie durch einen Wechsel zu uns genießen verraten wir Ihnen hier!