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Vorteile der Online-Geschäftsstelle

Informationen zum eRezept

 

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Vor allem durch die einfache Einlösung bei der Apotheke über mehrere Möglichkeiten: Einlösung per eGK, E-Rezept-App, über die App einer Apotheke oder mit dem Papierausdruck.

Das erleichtert auch den Praxisalltag: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden.

Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.

 


 

Verwendung des eRezepts

 

Das E-Rezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden:

  • Patientinnen und Patienten können das E-Rezept einfach mit ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.
  • Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden.
  • Das E-Rezept kann per Smartphone mittels CardLink-Verfahren in der App einer Apotheke eingelöst werden. Beim CardLink-Verfahren übernimmt das Smartphone die Funktion eines Kartenlesegeräts in der Apotheke, sodass E-Rezepte orts- und zeitunabhängig eingelöst werden können.
  • Die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden.
  • Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.

 


 

Einreichen von Privat-E-Rezepten

 

Technisch ist es bereits möglich, Privat-E-Rezepte für Impfstoffe/Arzneimittel auszustellen. Diese können wie ein Kassen-Rezept in der Apotheke eingereicht werden, müssen allerdings wie bislang grüne (=apothekenpflichtige Arzneimittel) oder blaue (=verschreibungspflichtige Arzneimittel) Papierrezepte zunächst selbst bezahlt werden. 

Für die Erstattung ist ein Nachweis des Privat-E-Rezeptes aus der Apotheke mit folgenden Angaben erforderlich:

  • Angaben des Versicherten
  • Angaben des Arztes
  • Ausstellungsdatum
  • verordnetem Arzneimittel / verordnetem Impfstoff
  • PZN (Pharmazentralnummer)
  • sowie der Kaufbeleg/ die Quittung

Diese Belege gelten dann als Nachweise für unsere Satzungsleistungen wie ReiseschutzimpfungenArzneimittel in der Schwangerschaft oder Alternative Arzneimittel.  

 


 

Weitere Infos finden Sie hier unter:

 

Gematik: E-Rezept - Der schnelle Weg zum richtigen Medikament

Das E-Rezept für Deutschland

Gematik: Mediathek

 


 

Die perspektivische Entwicklung des eRezepts

 

Künftig sollen auch alle weiteren Leistungen neben den Arzneimitteln schrittweise elektronisch verordnet werden können. 

Beispielsweise sind ab Januar 2027 Heilmittel mit dem eRezept geplant und ab Juli 2027 sollen Hilfsmittel einzulösen sein. 

 


 

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