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Weiterführende Links:

Infos der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Thema Krankenbeförderung

Wann übernehmen wir Ihre Fahrkosten?

 

Grundsätzlich dürfen wir Fahrkosten nur dann übernehmen, wenn diese im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung stehen, die von uns als Krankenkasse übernommen wird.

Zudem ist es wichtig, dass die Fahrt zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungseinrichtung erfolgt. Nur so kann eine schnelle, sichere und wirtschaftliche Versorgung sichergestellt werden. Wir prüfen daher im Einzelfall, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen Fahrten ganz oder teilweise übernommen werden können:

 

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, tragen wir die Kosten für die Fahrten zu der nächstgelegenen Klinik, die die notwendige Behandlung anbietet.  

Um Ihnen den Übergang zwischen stationärer Behandlung und Zuhause zu erleichtern, übernehmen wir auch Fahrten zu erforderlichen vor- und nachstationären Behandlungen zu Ihrem Krankenhausaufenthalt.

  • Vorstationär: Fahrten zu vorstationären Behandlungen, die bis zu 5 Tage vor dem Krankenhausaufenthalt stattfinden, werden von uns übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind und im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt stehen.
  • Nachstationär: Fahrten zu nachstationären Behandlungen innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus sind ebenfalls abgedeckt, sofern diese der Nachsorge dienen.

Grundsätzlich zählen Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei bestimmten Voraussetzungen, etwa bei schweren Erkrankungen, dauerhaften Mobilitätseinschränkungen oder bei hochfrequenten Behandlungen, sind jedoch Ausnahmen möglich. Deshalb übernehmen wir Ihre Fahrkosten bei:

  • Onkologischer Chemotherapie und Strahlentherapie.
  • Dialysebehandlungen.
  • Wenn Sie einen Pflegegrad 4 oder 5 haben oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung (ärztlich bescheinigt).
  • Wenn Sie schwerbehindert sind mit einem anerkannten Merkzeichen (aG, H oder Bl).

Wenn durch ambulante Eingriffe ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann, übernehmen wir die Fahrten zur nächstmöglichen Klinik.

In Notfällen zählt jede Sekunde. Deshalb übernehmen wir die Kosten für Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch wenn keine anschließende stationäre Behandlung erfolgt.

Wir übernehmen auch die Fahrt- bzw. Reisekosten im Zusammenhang mit Rehabilitationsmaßnahmen sowie stationären Vorsorgemaßnahmen, wie z. B. Mutter-/Vater-Kind-Kuren.

 

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und zu den erstattungsfähigen Fahrtmitteln finden Sie auf den entsprechenden Themenseiten unserer Website unter den Themen zu Kuren & Rehabilitation.


 

Bitte beachten - vor Fahrtantritt

 

Damit es bei der Kostenübernahme nicht zu Verzögerungen kommt, sollten Sie sich vor der geplanten Fahrt mit uns in Verbindung setzen. So können wir gemeinsam klären, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind, ob eine ärztliche Verordnung notwendig ist und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls einreichen müssen. Auf diese Weise vermeiden Sie unnötige Kosten und sind bestens vorbereitet.

 


 

Fahrkosten: Ihre Fragen - unsere Antworten

Je nach Situation und medizinischem Bedarf übernehmen wir unterschiedliche Verkehrsmittel, immer so, dass Sie sicher und komfortabel ankommen:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Wenn Sie diese nutzen können, übernehmen wir die Kosten für die regulären Fahrkarten in der 2.ten Klasse, unter Berücksichtigung möglicher Ermäßigungen.
  • Taxi oder Mietwagen: Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, Bus oder Bahn zu nutzen (zum Beispiel bei einer Gehbehinderung), übernehmen wir auch die Kosten für ein Taxi oder einen Mietwagen. In diesem Fall ist jedoch eine ärztliche Verordnung erforderlich.
  • Krankentransportwagen: Für Patienten, die während der Fahrt medizinisch betreut werden müssen, übernehmen wir die Kosten, wenn der Arzt den Transport verordnet hat.
  • Privater PKW: Nutzen Sie Ihr eigenes Auto, erstatten wir 0,20 € pro Kilometer (einfache Strecke, kürzeste Route). Dabei achten wir darauf, dass die Erstattung die Kosten der günstigsten zumutbaren Transportmöglichkeit, zum Beispiel mit öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht überschreiten darf.

Für Fahrkosten leisten Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Diese beträgt zwischen 5 und 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei regelmäßigen Fahrten, zum Beispiel zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie, fällt die Zuzahlung auch für jede einzelne Fahrt an.

Wichtig: Die Zuzahlungspflicht gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Befreiung von der Zuzahlung möglich, zum Beispiel, wenn Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze bereits erreicht haben.

Weitere Informationen zur Zuzahlungsbefreiung finden Sie auf unserer Themenseite Zuzahlungen.

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel oder den privaten Pkw nutzen, benötigen Sie keine Verordnung. Eine Erstattung kann jedoch nur erfolgen, wenn alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel:

  • die medizinische Notwendigkeit der Behandlung,
  • das Vorliegen einer Ausnahme bei ambulanter Behandlung,
  • sowie die Wahl der nächstgelegenen geeigneten Behandlungseinrichtung.

Für Fahrten mit dem Taxi, Mietwagen, Krankentransportwagen oder Rettungswagen ist hingegen immer eine ärztliche Verordnung auf dem sogenannten „Muster 4“ (Verordnung einer Krankenbeförderung) erforderlich.

Auch hier gilt: Nicht jede Fahrt muss im Voraus genehmigt werden. Genehmigungsfrei sind zum Beispiel Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung aus dem Krankenhaus.

In bestimmten Fällen ist jedoch eine vorherige Genehmigung durch uns notwendig, etwa bei:

  • hochfrequente Fahrten, z. B. zur Strahlen- oder Chemotherapie oder zur Dialyse,
  • Fahrten mit dem Taxi oder Mietwagen, wenn keine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglich ist,
  • Krankentransporten, bei denen während der Fahrt eine medizinische Betreuung notwendig ist.

 

Unser Tipp: Fragen Sie gern vorab bei uns nach - so gehen Sie sicher, dass alles korrekt verläuft und Ihnen keine Kosten entstehen, die nicht übernommen werden können.

Wenn die Fahrt mit dem sogenannten Muster 4 – Verordnung einer Krankenbeförderung vom Arzt verordnet wurde und, sofern erforderlich, von uns genehmigt wurde, rechnet das Transportunternehmen in der Regel direkt mit uns ab. Sie zahlen dann lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung vor Ort.

Möchten Sie die Fahrkosten selbst beantragen, z. B. bei Nutzung des privaten Pkw oder öffentlicher Verkehrsmittel, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Fahrt mit uns in Verbindung zu setzen. Wir informieren Sie darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Unterlagen erforderlich sind und senden Ihnen bei Bedarf die notwendigen Anträge oder Formulare zu.

Der rechtliche Rahmen – kurz erklärt

Die Übernahme von Fahrkosten richtet sich nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V). Fahrten dürfen nur dann übernommen werden, wenn sie medizinisch notwendig sind, zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und, sofern erforderlich, von einem Arzt oder Ärztin verordnet wurden.

Wir prüfen dabei sorgfältig, ob alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind. So stellen wir sicher, dass die Leistungen korrekt erbracht werden und Sie sich ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.

 

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter: https://www.kbv.de/html/krankentransport.php#content38736


 

Die Regelungen zur Fahrkostenübernahme sind nicht immer leicht zu überblicken.

Deshalb stehen wir Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, was in Ihrem Fall gilt.

 

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

Minden
Hägermann-Ihlo, Tina
0571 93409-1138

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Herford
Klott, Chantal
05221 1026-351

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Bünde
Spilker, Vanessa
05223 65316-14

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Espelkamp
Blotevogel, Aileen
05772 20044-10

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Nordenham
Bayer, Stephan
04731 9334-131

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Wiehl
Salerno, Selina
02262 7123-121

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Bereich: Allgemeine Leistungen