Kinderkrankengeld
Wenn Ihr Kind krank ist und Sie es zu Hause betreuen müssen, hilft Ihnen das Kinderkrankengeld – eine wichtige Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Erfahren Sie hier, wann Sie Anspruch haben, wie Sie Kinderkrankengeld beantragen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So sind Sie im Ernstfall gut abgesichert und wissen genau, worauf es ankommt.
Wenn Sie wegen der Pflege oder Betreuung Ihres kranken und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen, zahlen wir für bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr pro Elternteil – bzw. für Alleinerziehende bis zu 20 Tage – Krankengeld für jedes Kind, sofern kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber besteht.
Der Höchstanspruch bei mehreren Kindern beträgt 25 Arbeitstage je Kalenderjahr bzw. 50 Tage für Alleinerziehende. Dies gilt für versicherte Kinder unter 12 Jahren bzw. auf Hilfe angewiesene behinderte Kinder, wenn niemand anderes im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Bei Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder erhalten Sie diese Leistung zeitlich unbegrenzt.
Wichtiger Hinweis:
Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 gibt es eine Ausweitung des Kinderkrankengeldes. Es besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld für 15 Arbeitstage pro Jahr und Kind. Alleinerziehende haben Anspruch auf bis zu 30 Arbeitstage.
Bei mehreren anspruchsberechtigten Kindern liegt die Grenze bei 30 Arbeitstagen. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 70 Arbeitstagen.
Wie wird Kinderkrankengeld beantragt?
Besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld, stellt Ihnen der Arzt Ihres Kindes eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie bitte an uns weiterleiten.
Wichtig:
- Auf der oberen Hälfte des Formulars macht der ausstellende Arzt Angaben zur Erkrankung des Kindes. Die untere Hälfte füllt der betreuende Elternteil aus.
- Sobald uns eine aktuelle Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers erreicht hat, überweisen wir das Kinderkrankengeld direkt auf das von Ihnen angegebene Konto.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
- Die bkk melitta hmr bezahlt Ihnen bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettolohns. Haben Sie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, kann das Kinderkrankengeld auf bis zu 100 Prozent ansteigen. Der ausgefallene Lohn wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
- Davon werden anschließend die Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
- Bei Selbständigen beträgt das Kinderkrankengeld grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beiträge gezahlt wurden.
- Die gesetzliche Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld pro Tag beträgt 128,63 Euro (2025). Das ist also der maximale Betrag, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert.
- Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei bei uns krankenversichert.
Hinweis
Der Antrag und die Anlagen können über die Onlinegeschäfsstelle übermittelt und eingereicht werden. Nach der Prüfung werden diese auch deutlich schneller bearbeitet!
- Noch nicht registriert? Jetzt einfach & schnell hier in der Onlinegeschäftsstelle registrieren und von vielen Vorteilen profitieren!
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Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
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