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Geeigneten Ärzten können Sie auf den Internetseiten der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung finden. Eine Übersicht finden Sie hier

 

Häufige Fragen zur Akupunktur

Wir übernehmen die Kosten für Ihre Akupunkturbehandlung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie leiden seit mindestens sechs Monaten unter chronischen Schmerzen - entweder im Bereich der Lendenwirbelsäule oder in einem oder beiden Kniegelenken aufgrund einer Gonarthrose.
  • Ihre Behandlung muss von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden, der/die über eine anerkannte Akupunkturausbildung sowie nachgewiesene Kenntnisse in Schmerztherapie und psychosomatischer Grundversorgung verfügt.
  • Die Akupunktur muss Teil eines strukturierten Therapieplans sein, der ärztlich begleitet wird.

Die Abrechnung erfolgt ganz unkompliziert über Ihre Gesundheitskarte - ohne Zuzahlung.

Viele Menschen berichten, dass Akupunktur bei Migräne oder Spannungskopfschmerzen hilfreich war. Wissenschaftlich ist die Wirksamkeit bei diesen Krankheitsbildern jedoch nicht eindeutig belegt. Deshalb gehört die Akupunktur bei Migräne oder Spannungskopfschmerzen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen - eine Kostenübernahme ist also leider nicht möglich.

 

Wenn Ihr Arzt Ihnen trotzdem zu einer Akupunkturbehandlung rät, sollten Sie sich im Vorfeld gut informieren. Da Sie die Kosten in diesem Fall selbst tragen müssten, betrifft die Entscheidung für oder gegen die Behandlung auch Ihre persönliche finanzielle Situation.

 

Klärende Fragen können dabei helfen, eine gut überlegte Entscheidung zu treffen:

  • Welche Erfolge und Vorteile kann die Behandlung voraussichtlich bringen?
  • Welche Nebenwirkungen könnten während oder nach der Behandlung auftreten?
  • Wie viel wird die Behandlung kosten?
  • Welche Qualifikationen hat der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin?
  • Gibt es andere bewährte Behandlungsmöglichkeiten für Ihre Beschwerden?
  • Welche Erfahrungen haben andere Patienten mit dieser Therapie gemacht?
  • Wie viele Akupunktursitzungen sind in der Regel nötig, um eine spürbare Verbesserung zu erreichen?

Ja, viele Schwangere nutzen Akupunktur, um Beschwerden wie Rückenschmerzen oder Übelkeit zu lindern oder um sich auf die Geburt vorzubereiten. Die wissenschaftliche Nachweisführung dazu ist noch nicht vollständig geklärt, deshalb kann leider keine Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgen.

Zu Beginn Ihrer Behandlung führen Sie ein ausführliches Gespräch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, in dem Ihre Krankengeschichte besprochen und eine körperliche Untersuchung durchgeführt wird. Hier kommen sowohl schulmedizinische als auch traditionelle chinesische Diagnoseverfahren zum Einsatz.

Abhängig von Ihren Beschwerden setzt der Arzt 10 bis 20 feine, sterile Nadeln an gezielte Akupunkturpunkte. Die Einstiche sind in der Regel kaum spürbar. Die Nadeln verbleiben etwa 20 Minuten im Körper, während Sie entspannt liegen. Während dieser Zeit können Sie ein leichtes Ziehen, Kribbeln oder ein Druckgefühl spüren - das ist ein gutes Zeichen, dass die Akupunktur wirkt.

Nach der Behandlung werden die Nadeln vorsichtig entfernt und es folgt häufig eine kurze Ruhephase, bevor Sie die Praxis wieder verlassen.

Akupunktur wird in der Regel sehr gut vertragen. In seltenen Fällen kann es zu kleinen Blutergüssen oder einem leichten Druckgefühl an den Einstichstellen kommen. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind jedoch äußerst selten und normalerweise nicht zu befürchten.

Wir übernehmen in der Regel bis zu zehn Akupunktursitzungen, die innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein müssen. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen können es auch bis zu fünfzehn Sitzungen innerhalb von maximal zwölf Wochen sein. Eine erneute Behandlung ist frühestens nach zwölf Monaten möglich.

Nein, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir die Kosten für die Akupunktur. Die Behandlung wird ganz einfach über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet, und Sie müssen nichts dazu bezahlen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.

 

Akupunktur zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse darf nur von speziell qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.

 

  • Die Voraussetzung ist eine anerkannte Zusatzbezeichnung oder ein Zertifikat in Akupunktur.
  • Zudem muss der Arzt oder die Ärztin eine Qualifikation in psychosomatischer Grundversorgung nachweisen.
  • Eine anerkannte Fortbildung in Schmerztherapie muss ebenfalls vorliegen.

Um einen passenden Arzt oder eine passende Ärztin zu finden, können Sie die Arztsuchportale oder die Patientenberatung der Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen. Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung https://www.kbv.de/html/arztsuche.php finden Sie hierzu weitere hilfreiche Informationen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten aktuelle Übersichten zu Ärzten und Psychotherapeuten in Deutschland, damit Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihre Behandlung finden. Achten Sie darauf, dass der Arzt oder die Ärztin eine Zusatzqualifikation in Akupunktur sowie Weiterbildungen in Schmerztherapie und psychosomatischer Grundversorgung nachweisen kann.

Die Arztsuchportale lassen sich einfach nach medizinischen Fachgebieten, Schwerpunktkompetenzen und Zusatzqualifikationen filtern. Sie können sowohl online nach einer Praxis suchen oder sich über den Patientenservice unter der Nummer 116117 beraten lassen.

 


 

BKK-Leistung

 

Die bkk melitta hmr sichert eine vertragsärztliche Versorgung nach dem aktuellen wissenschaftlich anerkannten Stand der Medizin. 

Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule sowie eines oder beider Kniegelenke werden die Kosten (ärztliche Leistungen einschl. Sachkosten) über die Gesundheitskarte übernommen. Eine Zuzahlung des Versicherten ist nicht vorgesehen.

 

Wichtig: Privat gezahlte Akupunktur kann nicht erstattet werden!

Lassen Sie sich bitte vor der Behandlung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin umfassend beraten und aufklären, ob alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind. So können Sie sicherstellen, dass die Behandlung durch die Krankenkasse übernommen wird.

 


 

Unser Tipp zu geeigneten Ärzten

 

Zu der Suche von geeigneten Ärzten können Sie die Internetseiten der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nutzen, wie zum Beispiel:

 


 

 

 

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Minden
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0571 93409-1133

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