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Was ist Zahnersatz – und wann ist er notwendig?

 

Zahnersatz dient dazu, die Funktionstüchtigkeit Ihres Kauorgans wiederherzustellen oder einer Beeinträchtigung vorzubeugen. Das kann notwendig werden, wenn:

  • Zähne fehlen und ersetzt werden müssen.
  • Zähne stark beschädigt sind und z. B. durch Teilkronen oder Kronen erhalten werden sollen.

Ob und welcher Zahnersatz bei Ihnen medizinisch notwendig ist, klärt Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

 


 

Welche Versorgung ist möglich – und was wird übernommen?

 

Bei medizinisch notwendiger Versorgung erhalten gesetzlich Versicherte einen Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung – also zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Lösung.

  • 60 % des befundbezogenen Festzuschusses übernimmt Ihre Krankenkasse.
  • Wer in den letzten 5 Jahren regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt war, bekommt einen Bonus von 10 %, bei 10 Jahren sogar 15 % zusätzlich.
  • Dieser Bonus wird im Bonusheft dokumentiert.

 


 

Alternative Versorgung

 

Sie haben die Wahl: Möchten Sie eine ästhetisch oder funktional hochwertigere Versorgung als die Regelversorgung, können Sie sich für eine sogenannte gleich- oder andersartige Versorgung entscheiden. In diesem Fall bleibt der Festzuschuss erhalten – der Eigenanteil fällt jedoch entsprechend höher aus.

 

Wichtig: Genehmigung vor Beginn der Behandlung

Bevor mit der Behandlung begonnen wird, ist die Zahnersatzversorgung genehmigungspflichtig.

 

Seit dem 01.01.2023 läuft das Verfahren vollständig digital ab:

Ihr Zahnarzt übermittelt den Behandlungsplan elektronisch an uns – wir prüfen ihn und senden die Genehmigung digital zurück an die Praxis. Sie erhalten außerdem einen Leistungsbescheid von uns per Post.

 


 

Abrechnung – wie läuft das ab?

 

Regel- oder gleichartige Versorgung

(z. B. klassische Zahnkrone)

  • Der Zahnarzt rechnet den Festzuschuss direkt mit uns über Ihre elektronische Gesundheitskarte ab.
  • Sie erhalten anschließend eine Rechnung über Ihren Eigenanteil, den Sie direkt an die Praxis zahlen.

 

Andersartige Versorgung

(z. B. Krone auf einem Implantat)

  • In diesem Fall rechnen Sie selbst mit uns ab.
  • Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie folgende Unterlagen bei uns ein:
  • Formular „Direktabrechnung Zahnersatz“
  • Kopie der zahnärztlichen Privatrechnung
  • Kopie der Laborrechnung (Eigen- oder Fremdlabor)
  • Ihre Bankverbindung mit Unterschrift

Nach Prüfung erstatten wir Ihnen den bewilligten Festzuschuss direkt auf Ihr Konto.

 


 

Häufige Fragen:

Die Festzuschüsse für Zahnersatz betragen grundsätzlich 60 Prozent zu der Regelversorgung. Versicherte mit einem lückenlos geführten Bonusheft profitieren zudem von einem höheren Bezuschussungsniveau: Nach 5 Jahren steigt der Festzuschuss für sie auf 70 Prozent und nach 10 Jahren sogar auf 75 Prozent.

  • Festsitzender Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate
  • Herausnehmbarer Zahnersatz: Teil- und Vollprothesen
  • Kombinierter Zahnersatz: Festsitzende Elemente plus herausnehmbare Prothesen (z. B. Teleskopprothese)

Ein Behandlungsplan Ihres Zahnarztes mit Auflistung aller Leistungen und Kosten – erforderlich für die Festzuschussprüfung durch uns.

Ohne Bonusheft bleibt es beim Basis-Zuschuss in Höhe von 60 Prozent. Ein neues Bonusheft können Sie jederzeit bei Ihrem Zahnarzt erhalten.

Wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, prüfen wir Ihren Anspruch auf 100 % Kostenübernahme. Sprechen Sie uns bitte frühzeitig an.

Die Lebensdauer hängt vom Material, der Pflege und dem jeweiligen Zahnersatztyp ab. Implantate können 10-20 Jahre halten, Kronen und Brücken etwa 5-15 Jahre.

Während des Eingriffs wird eine lokale Betäubung verwendet, sodass keine Schmerzen auftreten. Nach der Behandlung kann es zu leichten Beschwerden kommen, die jedoch in der Regel schnell abklingen.

Zahnersatz sollte regelmäßig gereinigt und gepflegt werden. Hierzu gehören das tägliche Putzen sowie die Verwendung von speziellen Reinigungsmitteln oder -tabletten für Prothesen.

 


 

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

 

Minden
Koch, Marion
0571 93409-1135

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin  
Herford
Lutz, Verena
05221 1026-317

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin
Herford
Grund, Katrin
05221 1026-141

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin

 

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Wie das geht und welche Vorteile Sie durch einen Wechsel zu uns genießen verraten wir Ihnen hier!