Zahnersatz
Sobald ein oder mehrere Zähne fehlen, wird in den meisten Fällen Zahnersatz notwendig. Zahnersatz ist sehr vielfältig und kommt für die unterschiedlichsten Befunde in Frage. Für jeden möglichen Befund hat der Gesetzgeber eine Standardtherapie festgelegt.
Sollte bei Ihnen aus medizinischer Sicht Zahnersatz notwendig sein, wird Ihnen Ihr Zahnarzt vorab einen Heil- und Kostenplan ausstellen. Diesen reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn bei uns ein. Wir prüfen den Behandlungsplan und vermerken den von uns zu zahlenden Festzuschuss. Anschließend senden wir den genehmigten Plan direkt an Sie zurück. Die Differenz zwischen der Gesamtsumme und dem Festzuschuss bildet Ihren Eigenanteil. Bei der Regelversorgung deckt der Festzuschuss in der Regel etwa die Hälfte der anfallenden Kosten ab. Wählen Sie jedoch Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht, sind die Mehrkosten von Ihnen selbst zu tragen.
Hier wird zwischen zwei Versorgungsarten unterschieden:
- Gleichartige Versorgung: Als Grundleistung wird die Regelversorgung erbracht, es kommen aber weitere Leistungen hinzu. Die Mehrkosten stellt Ihnen Ihr Zahnarzt nach der Behandlung gemäß der privaten Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) in Rechnung.
- Andersartige Versorgung: Der gewählte Zahnersatz beinhaltet eine „andere“ als die für den Befund festgelegte Regelversorgung. Sie erhalten im Anschluss an die Behandlung eine private Rechnung nach der GOZ, welche die Kosten der gesamten Versorgung beinhaltet. Den Gesamtbetrag überweisen Sie bitte in voller Höhe an den Zahnarzt. Anschließend reichen Sie die Unterlagen bitte bei uns zur Erstattung ein. Wir überweisen dann den vorab genehmigten Festzuschuss in Höhe der Regel-versorgung direkt auf Ihr Konto.
Weiterer Zuschuss
Die Höhe der Festzuschüsse ist gesetzlich festgelegt. Sie haben aber die Möglichkeit diesen Betrag zu erhöhen. Der Festzuschuss erhöht sich auf 70 Prozent, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung mindestens einmal jährlich bei einer Vorsorgeuntersuchung waren. Können Sie sogar zehn Jahre nachweisen erhöht sich der Festzuschuss um weitere fünf Prozent. Hierdurch kann sich Ihr Eigenanteil mitunter spürbar verringern.
Wichtig
Bitte lassen Sie sich Ihre jährlichen Kontrolluntersuchungen stets nach jedem Besuch von Ihrem Zahnarzt in Ihrem Bonusheft abstempeln! Sie besitzen noch kein Bonusheft? Sprechen Sie doch Ihren Zahnarzt bei Ihrem nächsten Besuch darauf an. Er sollte in seiner Praxis ein Exemplar für Sie bereithalten.
Volle Kostenübernahme der Regelversorgung
Die bkk melitta hmr kann 100% der Kosten übernehmen, wenn Ihr monatliches Familie- Einkommen (brutto) unter einer bestimmten Grenze liegt und Sie dadurch unzumutbar belastet werden.
Folgende Einkommensgrenzen werden hier zugrunde gelegt:
2023 | 2022 | 2021 | |
Versicherter | 1.358,00 € | 1.316,00 € | 1.316,00 € |
mit 1 Angeh. | 1.867,25 € | 1.809,50 € | 1.809,50 € |
mit 2 Angeh. | 2.206,75 € | 2.138,50 € | 2.138,50 € |
mit 3 Angeh. | 2.546,25 € | 2.467,50 € | 2.467,50 € |
mit 4 Angeh. | 2.885,75 € | 2.796,50 € | 2.796,50 € |
Jeder weitere Angehörige: 2023 = +339,50 € / monatliche Bezugsgröße: 3.395,00 €
2022 = +329,00 € / monatliche Bezugsgröße: 3.290,00 €
2021 = +329,00 € / monatliche Bezugsgröße: 3.290,00 €
Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der Grenze, beteiligen wir uns unter Umständen mit einem höheren Festzuschuss. Hierfür ist jedoch eine individuelle Berechnung im Anschluss an die Behandlung notwendig.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Marion Koch
0571 93409-1135
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin
Verena Lutz
05221 1026-317
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin
Elke Grün
05221 1026-312
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin
Katrin Grund
05221 1026-141
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin