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Arbeitsunfähigkeit / Krankengeld

Sie können wegen derselben Krankheit für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld bekommen. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert dies nicht die Zahlung von Krankengeld.

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Welche Zeiten werden auf die Höchstbezugsdauer angerechnet?
78 Wochen sind die Höchstbezugsdauer von Krankengeld. Darauf werden alle Zeiten angerechnet,• in denen Sie wegen derselben oder einer weiteren hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen oder• in denen Ihr Krankengeld ruht, zum Beispiel, weil Sie noch Gehalt von Ihrem Arbeitgeber oder weiterhin Einkünfte aus Ihrer Selbstständigkeit bekommen oder weil Sie während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten.

Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts.

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Sie haben in den letzten zwölf Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten? Dann berücksichtigen wir diese Zahlungen, wenn wir Ihr Krankengeld berechnen.

Kalendertäglich kann Ihr Krankengeld bis zu 120,75 Euro (2024) (2023: 116,38 Euro) betragen. Wie von Ihrem Gehalt müssen Sie unter Umständen davon noch Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung fallen aber nicht an.


Seit dem 01.07.2022 übermitteln Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch (eAU) direkt an uns. Dies dient dem Bürokratieabbu und der Nachhaltigkeit. Sollten Sie also keine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse erhalten, fragen Sie bitte in Ihrer Arztpraxis nach, ob diese elektronisch übermittelt wird. 

Sobald wir erkennen, dass die Entgeltfortzahlung endet, senden wir Ihnen automatisch einen Fragebogen zum Krankengeld.
 

Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden. Meist springt die Krankenkasse ab der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung ein, denn die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
 

Wir zahlen Ihnen Ihr Krankengeld möglichst direkt nach Eingang Ihrer Krankmeldung und immer bis zu dem Datum, an dem die aktuellste Bescheinigung von Ihrem Arzt ausgestellt wurde - also immer rückwirkend.


Da es sich bei dem Datum auf Ihrer Bescheinigung immer nur um ein voraussichtliches Datum handelt, können wir nur bis zum Tag der Ausstellung zahlen. Sollten Sie tatsächlich einmal vorzeitig wieder arbeitsfähig sein, ersparen wir Ihnen dadurch aufwendige Rückzahlungen. Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, informieren Sie uns einfach per „Erklärung zur Arbeitsaufnahme“ – diese wird Ihnen zu Beginn Ihres Krankengeldbezugs zugesandt – oder telefonisch darüber und Sie erhalten Ihr restliches Krankengeld.

Dazu gehören beispielsweise Krankengeld und Mutterschaftsgeld sowie weiteren Entgeltersatzleistungen, die wir im Folgenden auflisten:

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  • Wahltarif-Krankengeld und Versorgungskrankengeld
  • Verletztengeld auch bei Erkrankung eines Kindes
  • (Versorgungs-)Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes - auch aus Wahltarifen
  • Mutterschaftsgeld und den Zuschuss dazu
  • Übergangsgeld
  • Krankengeld bei Spende von Organen und Geweben

Wir übermitteln die Höhe und den Zeitraum der im gesamten Kalenderjahr gezahlten Entgeltersatzleistungen direkt auf elektronischem Weg an das Finanzamt.

Stichtag für die Zahlung des laufenden Jahres ist jeweils der 10. Januar des Folgejahres. Spätere Zahlungen berücksichtigt das Finanzamt dagegen für das Folgejahr. Unsere Übermittlung erfolgt jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres. Anschließend teilen wir Ihnen schriftlich mit, um welche Daten es sich handelt.


Angabe in der Steuererklärung
Wenn Sie Entgeltersatzleistungen wie zum Beispiel Krankengeld erhalten, müssen Sie die Brutto-Beiträge in Ihrer Steuererklärung angeben. Eine Bescheinigung über die gezahlten Leistungen brauchen Sie dem Finanzamt nicht vorzulegen.

Da sich die Formulare regelmäßig ändern, können wir Ihnen nicht die genaue Stelle mitteilen, wo Sie die Geldleistungen eintragen müssen. Allerdings können Sie auf der Internetseite des Steuer-Verwaltungsprogramms Elster erfahren, wo genau Sie sie eintragen müssen. Geben Sie einfach "Entgeltersatzleistungen" in die Suche ein.
 

Wir möchten Ihre individuelle Situation gern mit Ihnen persönlich besprechen. Bitte rufen Sie dafür Ihren persönlichen Ansprechpartner/in an.

Sie haben wegen einer Erkrankung schon einmal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten? Dann können Sie wegen dieser Krankheit erst wieder Krankengeld bekommen, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat. Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.


Wann bekomme ich erneut Krankengeld?

  • Sie müssen mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein, wenn Sie erneut arbeitsunfähig werden.
  • In der Zwischenzeit dürfen Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieserKrankheit arbeitsunfähig gewesen sein.
  • Sie müssen in dieser Zeit mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

Jeder, der vor seiner Arbeitsunfähigkeit in der Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert war, muss die Beiträge für diese Sozialversicherungen auch dann zahlen, wenn er Krankengeld erhält.

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Dadurch sichern Sie Ihren Versicherungsschutz. Bei einer späteren Rentenbewilligung haben Sie daher keine Nachteile.
Wenn Sie arbeitslos sind, werden Ihnen keine Beiträge abgezogen. Die Ausnahme bildet der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren.

Unser Service für Sie: Die BKK meldet die Zeiten direkt an den entsprechenden Rentenversicherungsträger - Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern. Außerdem ziehen wir Ihren Anteil an den Beiträgen vom Krankengeld ab und überweisen ihn direkt an die jeweilige Versicherung.

In vielen Fällen können wir Ihnen Ihren Ausfall in Höhe des Krankengeldes bezahlen. Damit wir das für Sie individuell klären können, melden Sie sich bitte bei uns. Hier finden Sie die jeweiligen Öffnungszeiten unserer ServiceCenter.