Zahnersatz im Ausland
Im Rahmen der Kostenerstattung haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Zahnersatz in anderen EU-Staaten anfertigen zu lassen.
Da es sich bei Zahnersatz um eine genehmigungspflichtige Leistung handelt, sind die Antragsverfahren wie in Deutschland einzuhalten. Das heißt, Sie reichen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag mit einer detaillierten Übersetzung bei uns ein.
Aus dem Kostenvoranschlag müssen die Art und der Umfang des geplanten Zahnersatzes einschließlich der Kosten erkennbar sein. Bei größeren Versorgungen ist möglicherweise vorab ein Gutachten erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Durchführung/ Anfertigung eines Gutachtens mitunter einige Wochen Zeit erfordert. Sofern Sie Zahnersatz im Ausland anfertigen lassen möchten, bitten wir Sie daher, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.
Die Kosten für Zahnersatz im Ausland müssen vorerst komplett von Ihnen selbst getragen werden. Dazu gehören die Ausgaben für den Zahnersatz (Material- und Laborkosten) sowie die der zahnärztlich erbrachten Leistungen.
Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, reichen Sie alle Rechnungen inklusive einer detaillierten Übersetzung sowie den Zahlungsbeleg zur Kostenerstattung bei uns ein.
Erstattungsfähig ist der Festzuschuss in Höhe der deutschen Vertragssätze, abzüglich der Verwaltungskosten, maximal die tatsächlich entstandenen Kosten.
Wichtiger Hinweis
Gewährleistungsansprüche von zwei Jahren können bei Zahnersatz im Ausland entfallen. Zudem ist keine Übernahme von Gewährleistungen in Deutschland möglich, wenn der Zahnersatz nicht nur im Ausland angefertigt, sondern auch dort eingegliedert wurde. Bei möglichen Mängel-Ansprüchen können wir Sie dann aus rechtlichen Gründen nicht unterstützen.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!
Marion Koch
0571 93409-1135
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin
Verena Lutz
05221 1026-317
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin
Elke Grün
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Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin
Katrin Grund
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Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin