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Fahrkosten

Ihre Fahrkosten werden laut Gesetzgeber dann von den Krankenkassen übernommen, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung steht. Es besteht grundsätzlich eine Zuzahlungspflicht für Patientinnen und Patienten. Sie beträgt bis zu 10 % der Fahrkosten (bzw. mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt). Auch für Kinder unter 18 Jahren besteht diese Zuzahlungspflicht.


Fahrten zur ambulanten Behandlung

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden nach den Vorgaben des Gesetzgebers meistens nicht erstattet. Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen, für die jedoch eine vorherige Antragstellung und Genehmigung durch die bkk melitta hmr erforderlich ist. Voraussetzung ist außerdem, dass die nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte aufgesucht wird.


Die Ausnahmen für eine Übernahme der Fahrten zur ambulanten Behandlung sind:

  • onkologische Chemo- / Strahlentherapie
  • Dialyse
  • Pflegegrad 4 und 5, bzw. 3 mit dauerhafter Mobilitatseinschränkung
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, H oder Bl liegt vor

Fahrten zu ambulanten Operationen

Wird durch die ambulante OP ein stationärer Aufenthalt vermieden, kann eine Beteiligung durch die bkk melitta hmr an den Fahrkosten bis zu nächstmöglichen Behandlungsstätte erfolgen.


Fahrten zur stationären bzw. teilstationären Krankenhausbehandlung

Die Fahrkostenbeteiligung zum nächstgelegenen Krankenhaus kann erfolgen, wenn wir Kostenträger der stationären bzw. teilstationären Behandlung sind. Um ganz sicher zu gehen, ob wir Ihre Fahrkosten wirklich übernehmen dürfen, setzen Sie sich bitte vor Antritt der Fahrt mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern!


Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Minden
Tina Hägermann-Ihlo
0571 93409-1138

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Bünde
Myriam Sorhage
05223 65316-11

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Petershagen
Oliver Schossau
05707 90055-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Herford
Chantal Klott
05221 1026-351

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Wiehl
Selina Kempa
02262 7123-121

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Arzneimittel/Impfungen  
Espelkamp
Hannelore Neufeld
05772 20044-10

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen