Fahrkosten
Ihre Fahrkosten werden laut Gesetzgeber dann von den Krankenkassen übernommen, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung steht und aus medizinischen Gründen notwendig ist. Es besteht grundsätzlich eine Zuzahlungspflicht für Patientinnen und Patienten. Sie beträgt bis zu 10 % der Fahrkosten (bzw. mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt). Auch für Kinder unter 18 Jahren besteht diese Zuzahlungspflicht.
Fahrten zur ambulanten Behandlung
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden nach den Vorgaben des Gesetzgebers meistens nicht erstattet. Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen, für die jedoch eine vorherige Antragstellung und Genehmigung durch die bkk melitta hmr erforderlich ist. Voraussetzung ist außerdem, dass die nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte aufgesucht wird.
Die Ausnahmen für eine Übernahme der Fahrten zur ambulanten Behandlung sind:
- onkologische Chemo- / Strahlentherapie
- Dialyse
- Behandlungen die mindestens 2 x wöchentlich über mindestens 6 Monate andauern
- Pflegegrad 4 und 5, bzw. 3 mit dauerhafter Mobilitatseinschränkung
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, H oder Bl liegt vor
- Behandlung zur Vermeidung eines stationären Aufenthaltes
Fahrten zu ambulanten Operationen
Wird durch die ambulante OP ein stationärer Aufenthalt vermieden, kann eine Beteiligung durch die bkk melitta hmr an den Fahrkosten erfolgen.
Fahrten zur stationären bzw. teilstationären Krankenhausbehandlung
Die Fahrkostenbeteiligung zum nächstgelegenen Krankenhaus kann erfolgen, wenn wir Kostenträger der stationären bzw. teilstationären Behandlung sind. Um ganz sicher zu gehen, ob wir Ihre Fahrkosten wirklich übernehmen dürfen, setzen Sie sich bitte vor Antritt der Fahrt mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern!
Fahrten bis zum nächst erreichbaren Impfzentrum
In Fällen, in denen die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht durch ein mobiles Impfteam oder durch anderweitige Maßnahmen der Bundesländer (z. B. Impfbusse) sichergestellt wird, kann für das medizinisch notwendige Transportmittel eine Fahrkostenbeteiligung bis zum nächst erreichbaren Impfzentrum erfolgen.
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Ansprechpartner:

Tina Hägermann-Ihlo
0571 93409-1138
Bereich: Zentrale
Präferenz: A - K

Ramona Weber
05221 1026-352
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Hi-Pra

Stephan Bayer
04731 9334-131
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Pe-Z

Myriam Sorhage
05223 65316-11
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Sb-Z

Doris Haake
05772 20044-10
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Pu-Z

Oliver Schossau
05707 90055-12
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Nas-Z