Änderungen ab dem 01.01.2025
Neuer Zusatzbeitrag und Erweiterung der Leistungen
Liebe Kundinnen und Kunden,
hiermit möchten wir Sie auch auf diesem Weg über unsere Änderungen zum Jahresstart 2025 informieren.
Individueller Zusatzbeitrag:
Der individuelle Zusatzbeitrag der bkk melitta hmr beträgt ab dem 01.01.2025 3,5 Prozent. Wir verstehen, dass eine Beitragserhöhung immer eine zusätzliche Belastung darstellt, und versichern Ihnen, dass wir alles daransetzen, unsere Leistungen weiterhin effizient und kostengünstig zu gestalten.
Uns ist es wichtig, Ihnen eine bestmögliche Beratung, optimale Versorgung und ein breites Spektrum an Gesundheitsleistungen bieten zu können. Über die Hintergründe der notwendigen Beitragserhöhung haben wir all unsere beitragspflichtigen Versicherten in einem gesonderten Schreiben Ende Dezember 2024 informiert.
Leistungsumfang:
Unsere Zusatzleistungen bleiben hoch und werden sogar noch ausgebaut.
Wir bezuschussen ab jetzt die professionelle Zahnreinigung mit 70,00 Euro pro Jahr und führen ein Dental-Budget von 100,00 Euro pro Jahr ein. Detaillierte Informationen können Sie unserer Zahn-Extras Seite entnehmen.
Ebenfalls werden die Mehrleistungen in der Schwangerschaft um Inhalte wie den B-Streptokokken-Test ergänzt. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite der Schwangerschafts-Mehrleistungen.
Zusätzlich wird unser bestehender Baby-Bonus um eine mögliche Beantragung durch Väter ergänzt. So haben unsere weiblichen Versicherten die Möglichkeit für vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der Mutterschaftsrichtlinie G-BA 50,00 Euro Bonus zu erhalten (Mutter pro Schwangerschaft) und weibliche oder nun auch männliche Versicherte die Möglichkeit für den Nachweis der Durchführung der Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U3 50,00 Euro zu erhalten (ein Elternteil pro Kind). Genauere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Baby-Bonus.
All unsere Leistungen im Überblick von A-Z finden Sie hier.
Erreichbarkeit:
Wir bleiben mit unseren sieben ServiceCentern in den Regionen Ostwestfalen, Wesermarsch und Wiehl präsent. Damit folgen wir nicht dem Trend unserer Mitbewerber, sich mit dem örtlichen Beratungsangebot aus der Fläche zurückzuziehen. Wir sind persönlich, telefonisch und online für Sie da und verzichten auf ChatBots, um Ihre Anliegen individuell behandeln zu können.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen im Namen aller Mitarbeitenden der bkk melitta hmr ein gesundes Jahr 2025 und freuen uns für Sie weiterhin Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihre Gesundheit sein zu dürfen.
Fragen und Antworten:
- Wie setzt sich der Beitrag zur Krankenversicherung ab dem 01.01.2025 zusammen?
Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen Anspruch auf die Zahlung ihres Krankengelds haben, oder auch Rentner zahlen den allgemeinen Beitragssatz ab dem 01.01.2025: 18,1 Prozent.*
Dieser Wert ergibt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag der bkk melitta hmr in Höhe von 3,5 Prozent
Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, wie beispielsweise Selbstständige oder Erwerbslose. Für sie beträgt der Beitrag 17,5 Prozent ab dem 01.01.2025.
* Ausnahme: Bei pflichtversicherten Rentnern und Beziehern von Versorgungsbezügen (Zahlstellenzahler) erfolgt die Anpassung des Zusatzbeitrages aus der gesetzlichen Rente und aus dem Versorgungsbezug zwei Monate später (zum 01.03.2025).
- Warum werden erst jetzt die Beiträge erhöht? Hätte das nicht schon im vergangenen Jahr erfolgen müssen?
Es ist unser Anspruch, umfangreiche Leistungen zu zuverlässigen Konditionen anzubieten. Damit verbinden wir Planungssicherheit für unsere Versicherten, aber auch unseren Firmenkunden. Wir haben über einen langen Zeitraum alles darangesetzt, eine Beitragserhöhung zu vermeiden. Jede Beitragssatzanpassung ist mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden. Dies möchten wir weitestgehend vermeiden. Auch zukünftig werden wir vorausschauend mit den Beiträgen unserer Versicherten umgehen.
Dazu kommt, dass eine Reihe neuer, kostenintensiver Gesetze zu erheblichen Mehrbelastungen im vergangenen Jahr geführt haben. Eine erhoffte Verbesserung der Versorgung der Patienten ist dabei im Wesentlichen ausgeblieben. Angekündigte und dringend notwendige Reformen der Finanzierung des Gesundheitssystems wurden bislang nicht umgesetzt.
- Wie kann ich persönlich Geld zurück erhalten?
Mit unserem Bonusprogramm bieten wir Ihnen die bkk melitta hmr finanzielle Vorteile für gesundheitsbewusstes Verhalten und die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen. Damit können nicht nur Sie sondern auch Ihre Familienangehörigen sich am Ende des Jahres über einen gesammelten Bonusbetrag freuen.
Oder Sie gehen kaum oder gar nicht zum Arzt und würden ihren Gesundheitszustand als kerngesund beschreiben? Dann können Sie mit unseren Wahltarif Selbstbehalt pro Jahr bis zu 600 € zurückerhalten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Sie erreichen uns telefonisch unter 0571 93409-8610.
Alternativ können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.