Impfschutz
Haben Sie Ihren nächsten Urlaub schon geplant? Dann sollten Sie sich rechtzeitig vorher Gedanken über Ihren Impfschutz machen. Auch bei Aufenthalten im Inland oder allgemeinen Fragen zu Ihrem Impfstatus helfen unsere Experten Ihnen weiter.
Für folgende Impfungen können wir die Kosten übernehmen:
- Influenza für Versicherte ohne Altersgrenze, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht
- Hepatitis A und B
- Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte im Alter von 18 bis 26 Jahren
- FSME
- Meningokokken
- Gelbfieber
- Typhus
- Rotaviren
- Tollwut
- Cholera
- Japanische Enzephalitis
- Kosten für Tabletten zur Vorbeugung (prophylaxe) von Malaria
BKK-Zuschuss
Die bkk melitta hmr erstattet im Rahmen der Satzung die Kosten für selbst bezahlte, ärztlich empfohlene Schutzimpfungen, maximal 250 Euro inkl. des ärztlichen Honorars pro Kalenderjahr und Versicherten.* Die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente ist von Ihnen selbst zu übernehmen. Diese beträgt pro Impfstoff 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Nach der Impfung erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Privatrechnung, die Sie bitte zunächst begleichen. Anschließend reichen Sie die Rechnung und die von der Apotheke quittierte Verordnung im Original zur Kostenerstattung bei uns ein. Den erstattungsfähigen Betrag überweisen wir dann direkt auf Ihr Konto.
*Ausnahmen:
- Impfungen werden vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt
- der Arbeitgeber ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge zuständig
Masernschutzgesetzes ist am 1. März 2020 in Kraft getreten...
Ab dem 1. März 2020 ist das neue „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte durch diese neue Nachweispflicht zum Masernschutz künftig den Schutz vor Übertragungen von Masern in Einrichtungen wie z.B. Kindergärten oder Schulen wirksam verbessern.
Das Gesetz betrifft zunächst alle Neuzugänge (Betreute oder Tätige) einer Einrichtung ab dem 1. März 2020.
Personen, die zuvor bereits in den vom Gesetz bestimmten Einrichtungen betreut bzw. tätig sind, müssen den Nachweis erst bis zum 31. Juli 2021 erbringen.
Ausführliche Merkblätter und Informationen finden Sie hier: www.masernschutz.de
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihre Ansprechpartner:

Vanessa Mansueti
05707-90055-15
Bereich: Arzneimittel/Impfungen

Britta Nolting-Volgger
05707 90055-13
Bereich: Arzneimittel/Impfungen