Kinderkrankengeld
Wenn Sie wegen der Pflege oder Betreuung Ihres kranken und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen, zahlen wir für bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr pro Elternteil – bzw. für Alleinerziehende bis zu 20 Tage – Krankengeld für jedes Kind, sofern kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber besteht. Der Höchstanspruch bei mehreren Kindern beträgt 25 Arbeitstage je Kalenderjahr bzw. 50 Tage für Alleinerziehende. Dies gilt für versicherte Kinder unter 12 Jahren bzw. auf Hilfe angewiesene behinderte Kinder, wenn niemand anderes im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Bei Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder erhalten Sie diese Leistung zeitlich unbegrenzt.
Wie wird Kinderkrankengeld beantragt?
Besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld, stellt Ihnen der Arzt Ihres Kindes eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie bitte an uns weiterleiten.
- Wichtig: Die Rückseite der Bescheinigung ist von Ihnen persönlich auszufüllen. Sobald uns eine aktuelle Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers erreicht hat, überweisen wir das Kinderkrankengeld direkt auf das von Ihnen angegebene Konto.
Durch das "Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerable Personengruppen vor COVID-19" vom 16.9.2022 wurden die Regelungen zur Erweiterung der Anspruchstage für das Kinderkrankengeld aus dem Jahr 2022 auch für das Jahr 2023 fortgeführt.
Somit kann auch im Jahr 2023 jeder gesetzlich versicherte Elternteil pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen, bei mehreren Kindern insgesamt maximal 65 Tage. Für Alleinerziehende besteht ein Anspruch auf 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern sind es maximal 130 Tage.
Arbeitnehmer können Kinderkrankengeld beantragen, wenn
- das Kind erkrankt ist und zuhause betreut werden muss oder
- wenn die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kita, Hort oder ähnliches), Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen wurden oder
- wenn für die Klasse oder Gruppe ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde (auch aufgrund einer Absonderung) oder
- wenn Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert wurden oder
- wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinder-Betreuungsangebot eingeschränkt wurde oder
- wenn von der zuständigen Behörde empfohlen wird, vom Besuch des Kindes in einer der genannten Einrichtungen abzusehen.
Weitere Voraussetzungen:
- Die Elternteile sind gesetzlich versichert und berufstätig und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
- Das Kind ist gesetzlich versichert und jünger als 12 Jahre oder hat eine Behinderung und ist auf Betreuung angewiesen.
- Im Haushalt gibt es niemanden, der das Kind anstelle des Arbeitnehmers betreuen kann.
Übrigens besteht das Anrecht auf Kinderkrankengeld auch, wenn die betroffenen Eltern im Homeoffice arbeiten könnten.
Übertragen der Anspruchstage nur mit Zustimmung des Arbeitgebers
Hat ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeldtage bereits erschöpft, kann der andere Elternteil weitere Tage auf ihn übertragen - vorausgesetzt, der Arbeitgeber, der den Elternteil dann freistellen muss, ist damit einverstanden.
Antrag stellen
Über die erforderliche Betreuung zu Hause haben Versicherte einen Nachweis bei ihrer Krankenkasse und ggf. auch gegenüber dem Arbeitgeber einzureichen. Dafür soll die Kita oder Schule eine Bescheinigung ausstellen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat online eine Musterbescheinigung für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bereitgestellt, um den Einrichtungen und den Eltern den Nachweis zu erleichtern.
Hinweis
Der Antrag und die Anlagen können über die Onlinegeschäfsstelle übermittelt und eingereicht werden. Nach der Prüfung werden diese auch deutlich schneller bearbeitet!
- Noch nicht registriert? Jetzt einfach & schnell hier in der Onlinegeschäftsstelle registrieren und von vielen Vorteilen profitieren!
Haben Sie Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Ihr Ansprechpartner:

Stephan Bayer
04731 9334-131
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Pe-Z

Anna-Louisa Marzinzick
04731 9334-132
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: A-Ha