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sidenav

Kinderkrankengeld

Wenn Sie wegen der Pflege oder Betreuung Ihres kranken und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen, zahlen wir für bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr pro Elternteil – bzw. für Alleinerziehende bis zu 20 Tage – Krankengeld für jedes Kind, sofern kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber besteht. Der Höchstanspruch bei mehreren Kindern beträgt 25 Arbeitstage je Kalenderjahr bzw. 50 Tage für Alleinerziehende. Dies gilt für versicherte Kinder unter 12 Jahren bzw. auf Hilfe angewiesene behinderte Kinder, wenn niemand anderes im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Bei Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder erhalten Sie diese Leistung zeitlich unbegrenzt.


Wie wird Kinderkrankengeld beantragt?

Besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld, stellt Ihnen der Arzt Ihres Kindes eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie bitte an uns weiterleiten.

  • Wichtig: Die Rückseite der Bescheinigung ist von Ihnen persönlich auszufüllen. Sobald uns eine aktuelle Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers erreicht hat, überweisen wir das Kinderkrankengeld direkt auf das von Ihnen angegebene Konto.

Hinweis

Der Antrag und die Anlagen können über die Onlinegeschäfsstelle übermittelt und eingereicht werden. Nach der Prüfung werden diese auch deutlich schneller bearbeitet!


Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihr Ansprechpartner:

Nordenham
Stephan Bayer
04731 9334-131

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen