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Zahn-Extras

Als leistungsstarke Krankenkasse haben wir unser Angebot an Zahnzusatzleistungen für Sie erweitert und folgende Punkte in unsere Satzung mit aufgenommen:

Professionelle Zahnreinigung

Voraussetzung: Sie nehmen nicht an unserem Wahltarif "Zahnbehandlung exclusiv" teil. Im Rahmen dieses Wahltarifs ist der Zuschuss für eine Professionelle Zahnreinigung bereits enthalten.
 

BKK-Zuschuss

Bis zu 60 Euro pro Jahr und Versicherten.


Vollnarkose

Voraussetzung: Es handelt sich bei dem Eingriff um die chirurgische Entfernung von Weisheitszähnen. Zur Erstattung reichen Sie bitte die Originalrechnung bei uns ein.
 

BKK-Zuschuss

80 % des Rechnungsbetrages nach GOÄ, maximal 100 Euro einmal pro Jahr.


Fissuren-Versiegelung

Voraussetzung: Der Zuschuss bezieht sich auf die Fissurenversiegelung von kariesfreien Prämolaren im bleibenden Gebiss bei Kindern und Jugendlichen vom 6. bis vollendeten 18. Lebensjahr.


BKK-Zuschuss

in Höhe der BEMA-Ziffer(n), maximal 100 Euro pro Jahr.


Mikrobiologischer Test

Zur Erkennung Parodontitis verursachender Keime
 

BKK-Zuschuss

Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von bis zu 100 Euro pro Versicherten, alle drei Kalenderjahre.
Hinweis: Versicherte, die diese Leistung bereits im Rahmen des Wahltarifs "Zahnbehandlung exclusiv" in Anspruch nehmen, sind von dieser Satzungsmehrleistung ausgeschlossen.


Laborgefertigte Füllungen (Inlays)

zwei, drei- oder mehrflächig, bei vorhandenen Metallrestaurationen in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Füllung
 

BKK-Zuschuss

Die Kostenerstattung erfolgt bis zu 180 Euro pro Zahn, max. 540 Euro je Kalenderjahr.
Hinweis: Versicherte, die diese Leistung bereits im Rahmen des Wahltarifs "Zahnbehandlung exclusiv" in Anspruch nehmen, sind von dieser Satzungsmehrleistung ausgeschlossen.


Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Minden
Marion Koch
0571 93409-1135

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Zahnersatz/Zahnmedizin