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Mutter/Vater-Kind-Kuren

Gemeinsam mit dem Nachwuchs Richtung Gesundheit

Für Eltern ist es oftmals nicht einfach alle Bereiche miteinander zu vereinbaren - Kindererziehung, Haushalt und Beruf sowie weitere private Verpflichtungen. Die eigene Gesundheit wird durch die hohe Belastung im Alltag auf die Probe gestellt.

Für Sie selbst und auch für Ihren Nachwuchs wollen und sollten Sie auf Ihre eigene Gesundheit achten und sie bestmöglich erhalten. Nutzen Sie dafür das Angebot einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur.

Mutter/Vater-Kind Kuren dienen zur Wiederherstellung der Gesundheit aufgrund der Überforderung bzw. Erschöpfung der Mutter oder des Vaters. Zusätzlich können auch die Kinder von einer solchen Kur profitieren.


Kliniksuche

Für Mutter- oder Vater-Kind-Kuren stehen Kliniken unseres Gesundheitsservices (GSM) zur Verfügung.

Hier gelangen Sie zur Homepage unseres Partners Gesundheitsservice Management : https://www.muvaki.info/


Kosten

Wir dürfen grundsätzlich alle 4 Jahre die Kosten übernehmen. Sie als Elternteil zahlen lediglich einen Betrag von 10 Euro pro Tag zu. Für Kinder und Personen, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, entfallen diese.


Mutter/Vater-Kind-Kur beantragen - So geht's

  • Besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Mit ihr oder ihm klären Sie, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob Sie eine Vorsorgekur oder Reha benötigen und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen den Vordruck Muster 64 zur Verfügung. Ist Ihr Kind ebenfalls behandlungsbedürftig, verwendet Ihre Kinderärztin oder Kinderarzt den Vordruck Muster 65

  • Sie füllen den Vordruck gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus.

  • Anschließend reichen Sie den Vordruck bei uns ein – persönlich, per Post oder per E-Mail.

  • Wir prüfen Ihre Unterlagen auf die medizinische Notwendigkeit einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur und teilen Ihnen unsere Entscheidung mit.


Formulare zum Download

Selbstauskunftsbogen Mutter/Vater-Kind-Kuren (Angabe und Abgabe ist freiwillig)


 

Häufige Fragen

  • In der Regel dauert eine solche Kurmaßnahme 3 Wochen.
  • Eine Begleitung des Kindes ist grundsätzlich bis zum 12. Geburtstag des Kindes möglich. 
  • Damit Sie beruhigt Ihre Anwendungen und Therapien wahrnehmen können ist es sinnvoll, wenn ihr Kind bereits Erfahrungen mit einer Fremdbetreuung hat (beispielsweise im Kindergarten oder durch eine Tagesmutter).
  • Die behandlungsbedürftigkeit des Mutter/des Vaters steht grundsätzlich im Vordergrund.
  • Sofern auch die Kinder therapiebedürftig sind, kann eine Prüfung nach Vorlage der ärztlichen Unterlagen des Kinderarztes/ der Kinderärtzin (Muster 65) erfolgen
  • Ja. Die sogenannten Mütter- und Väterkuren
  • Diese sind ein spezielles Angebot für Elternteile die alleine (ohne Kinder) an einer stationären medizinischen Vorsorgemaßnahme teilnehmen. 
  • Neben den medizinischen Voraussetzungen ist es erforderlich, dass das Elternteil in der Erziehungsverantwortung ist (gemeinsamer Haushalt mit min. einem Kind bis 17 Jahre) 
  • Ja. Wir übernehmen die Fahrkosten bei Mutter/Vater-Kind-Kuren, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
  • Die Erstattung ist begrenzt auf 0,20 Euro je km, wenn Sie mit dem privaten PKW anreisen. Sie erhalten max. die Kosten die bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Sparpreis, 2. Klasse) entstehen würden. 

Ihre Ansprechpartner:

 

Petershagen
Angela Niemann
05707 90055-14

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Petershagen
Oliver Schossau
05707 90055-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Petershagen
Vanessa Mansueti
05707-90055-15

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Petershagen
Jasmin Martens
05707 90055-16

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  

 

 


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Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.