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Widerspruch - Rücknahme (folgt zeitnah)

Nicht immer können wir als bkk melitta hmr Ihrem Anliegen entsprechen. Sollte Ihr Antrag nach sorgfältiger Prüfung abgelehnt werden müssen oder Sie mit der genehmigten Leistung nicht einverstanden sein, können Sie gegen die Entscheidung (z.B. Leistungsablehnung, Beitragsbescheid) Widerspruch einlegen. Wir prüfen ihre Entscheidung nochmals und berücksichtigt dabei natürlich auch Ihre mögliche Begründung und/oder nachgereichte Unterlagen.

Sollte danach zu Ihren Gunsten entschieden werden, kann Ihrem ursprünglichen Antrag in Form einer Abhilfe entsprochen werden. Ergibt die Prüfung, dass es bei der Entscheidung unserer bkk melitta hmr bleibt oder Ihrem Widerspruch nur teilweise abgeholfen werden kann, wird Ihr kompletter Vorgang an einen der ehrenamtlichen Widerspruchsausschüsse beziehungsweise die Widerspruchsstelle der bkk melitta hmr zur Beschlussfassung weitergeleitet.

Wir als bkk melitta hmr haben hierfür insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet, die durch Mitglieder der Selbstverwaltung (paritätisch aus je zwei Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber) besetzt sind. Zusätzlich entscheiden vom Vorstand beauftragte Mitarbeitende unserer bkk melitta hmr über klar definierte Fallkonstellationen (Widerspruchsstelle). Einzelheiten hierzu finden Sie in unseren aktuellen Satzungen.

Der Widerspruchsbescheid gibt Ihnen im Anschluss an das Widerspruchsverfahren die Möglichkeit, die getroffene Entscheidung in einem Sozialgerichtsverfahren überprüfen zu lassen.

 


 

Wichtige Fragen zum Thema

Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch, schriftformersetzend nach § 36a Absatz 2a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 84 Sozialgerichtsgesetz – SGG).

Wichtig ist, schriftlich zu vermerken, gegen welche Entscheidung Sie Widerspruch einlegen und dies mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift zu versehen. Erheben Sie Ihren Widerspruch über die Onlinegeschäftsstelle (OGS), ist keine handschriftliche Unterschrift erforderlich. Widersprüche über eine normale E-Mail sind unzulässig.

 

Folgende Wege sind zulässig -schriftlich und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids

Mit Unterschrift:

  • Per Post oder Fax
  • Persönlich in einem unserer Servicezentren
  • Als Anhang einer E-Mail. Wichtig! Hierzu müssen Sie über eine besondere elektronische Unterschrift verfügen oder die E-Mail muss per De-Mail versendet werden.

Ohne Unterschrift:

  • Elektronisch durch Eingabe in ein elektronisches Formular der Onlinegeschäftsstelle (OGS)

Wir als bkk melitta hmr prüfen den von uns erlassenen Bescheid unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen erneut auf seine Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit. Ergibt sich hierbei, dass die Ausgangsentscheidung ganz oder in Teilen zu Ihren Gunsten zu ändern ist, spricht man von einer Voll- oder Teilabhilfe. Sie erhalten in solch einem Fall einen entsprechenden Abhilfe- oder Teilabhilfebescheid.

Kann Ihrem Widerspruch aufgrund dieser Prüfung nicht oder nur teilweise abgeholfen werden, wird der komplette Vorgang zur Entscheidung an einen der Widerspruchsausschüsse beziehungsweise die Widerspruchsstelle unserer bkk melitta hmr weitergeleitet. Unbenommen davon haben Sie bis zur endgültigen Entscheidung die Möglichkeit, Ihren Widerspruch zurückzuziehen. Sollte sich Ihr Anliegen zwischenzeitlich geklärt haben, informieren Sie uns bitte schriftlich. Dies kann formlos über die voran genannten Wege erfolgen. Optional können Sie für Ihre Rücknahme auch diese Vorlage (folgt zeitnah) verwenden. Nur durch eine formgerechte Rücknahme kann das Widerspruchsverfahren von Ihrer Seite aus beendet werden. Beachten Sie bitte, dass im Falle einer Rücknahme in dieser Sache grundsätzlich kein Klageverfahren vor einem Sozialgericht mehr möglich ist.

Es ist uns ein großes Anliegen, Ihren Antrag beziehungsweise Widerspruch genau und ausführlich zu prüfen. Abhängig vom Umfang, der Komplexität und der notwendigen Mitwirkung anderer Parteien (z.B. Medizinischer Dienst) kann das Verfahren mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die vier Widerspruchsauschüsse und die Widerspruchstelle tagen regelmäßig monatlich. Es ist unser Bestreben, Ihr Widerspruchsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen.

Nein, das Widerspruchsverfahren ist in der Sozialversicherung grundsätzlich kostenfrei.

Aber: Sollte eine Anwältin, ein Anwalt, ein Sozialverband oder eine vergleichbare Institution Ihren Widerspruch führen, tragen Sie die hier entstehenden Kosten selbst, insofern Ihr Widerspruch nicht erfolgreich ist. Aufwendungen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, werden von der bkk melitta hmr in den Fällen und dem Umfang übernommen, in denen der Widerspruch erfolgreich war.

Weist der Widerspruchsausschuss oder die Widerspruchsstelle Ihren Widerspruch zurück, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides Klage bei dem für Sie zuständigen Sozialgericht einlegen.

Näheres hierzu können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheides entnehmen.

 


 

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