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Krankengeld

Wird ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber während der Arbeitsunfähigkeit das Entgelt grundsätzlich für sechs Wochen weiter. Der Anspruch entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Allerdings werden frühere Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Krankheit angerechnet, wenn sie innerhalb bestimmter Fristen aufgetreten sind. Die Dauer der Entgeltfortzahlung kann sich dann dementsprechend verkürzen. In fast allen Fällen ist das steuerfreie Krankengeld im Versicherungsschutz eingeschlossen. Für die Zeit des Krankengeldbezuges erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welche gleichzeitig für die Zahlung des Krankengeldes relevant ist.


Wie berechnet sich die Höhe des Krankengeldes?

Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt, höchstens jedoch 90 Prozent des regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts.

Das Krankengeld vermindert sich um die Beiträge für den Versichertenanteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, sofern dort Versicherungspflicht besteht.

Während des Krankengeldbezuges sind Sie beitragsfrei bei der bkk melitta hmr krankenversichert.


Dauer des Anspruchs auf Krankengeld

Für dieselbe Krankheit besteht ein Krankengeldanspruch längstens für 78 Wochen (= 546 Kalendertage) innerhalb von drei Jahren. Die dreijährige Rahmenfrist wird von dem Tag an gebildet, an dem erstmalig Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung bestand. Zeiten, in denen das Krankengeld ruht, werden trotzdem auf die Anspruchsdauer angerechnet. Dieses betrifft insbesondere Zeiten, in denen der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet oder der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld zahlt.


Lückenloser Nachweis

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit immer lückenlos erfolgen muss. Lückenlosigkeit liegt vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung spätestens am nächsten Werktag nach Ende der letzten Arbeitsunfähigkeit erneut ärztlich festgestellt wird. Bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die z.B. bis freitags ausgestellt ist, müssen Sie sich spätestens am Montag wieder bei Ihrem Arzt vorstellen. Sollte eine spätere Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen, kann der Anspruch auf Krankengeld verloren gehen.


Auszahlung

Ihr Krankengeld wird immer rückwirkend an Sie überwiesen. Dies bedeutet, dass eine Auszahlung, bei Eingang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei unserer BKK, jeweils bis zum Feststellungsdatum des Arztes (dies entspricht grundsätzlich dem Vorstellungstermin beim Arzt) erfolgt.

Nachweise über den Krankengeldbezug

  • Steuer
    Entgeltersatzleistungen sind in der Steuererklärung anzugeben. Diese sind steuerfrei, unterliegen aber der Steuerprogression.  Als bkk melitta hmr sind wir verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt bis zum 28.02. des Folgejahres die Krankengeldhöhe sowie den Leistungszeitraum elektronisch zu übermitteln, dies erfolgt automatisch Einen Nachweis über die gemeldeten Daten geht Ihnen ebenfalls automatisch zu.
  • Rentenversicherung
    Sofern der Bezug des Krankengeldes Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auslöst, melden wir die Zeit und Höhe des Krankengeldbezugs automatisch Ihrem zuständigen
  • Rentenversicherungsträger
    Einen Nachweis über die gemeldeten Daten geht Ihnen ebenfalls automatisch zu.
  • Zuschuss zum Krankengeld
    Sollten Sie einen tariflichen Anspruch auf einen Zuschuss zum Krankengeld durch Ihren Arbeitgeber haben, benötigt Ihr Arbeitgeber die Höhe Ihres Krankengeldes. Üblicherweise setzt sich Ihr Arbeitgeber hierfür direkt mit uns in Verbindung. Ihr Einverständnis vorausgesetzt werden wir die Daten elektronisch oder schriftlich an Ihren Arbeitgeber melden.

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Minden/Herford/Nordenham
Team Arbeitsunfähigkeit
0571 93409-8550

Abteilung: