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Künstliche Befruchtung

Bei einem unerfüllten Kinderwunsch ist unter Umständen die Künstliche Befruchtung der einzige Weg zu einer Schwangerschaft. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen 50 % der Behandlungskosten bei Durchführung einer In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) zahlt die bkk melitta hmr einen weiteren Zuschuss.


BKK-Zuschuss

250 Euro  je Behandlungsversuch, für maximal 3 Versuche.


Sind Sie ungewollt kinderlos?

Informieren Sie sich jetzt über Förderungsmöglichkeiten und finden Sie eine Beratungsstelle vor Ort. Ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Informationsportal Kinderwunsch


Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Nordenham
Stephan Bayer
04731 9334-131

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Bünde
Sarah Amberge
05223 65316-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Petershagen
Oliver Schossau
05707 90055-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Rehabilitation
Minden
Ramona Weber
05221 1026-352

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Espelkamp
Anna Bernhardt
05772 20044-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Herford
Chantal Klott
05221 1026-351

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Wiehl
Lisa Reinerth
02262 7123-122

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Arzneimittel/Impfungen