Künstliche Befruchtung
Bei einem unerfüllten Kinderwunsch ist unter Umständen die Künstliche Befruchtung der einzige Weg zu einer Schwangerschaft. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen 50 % der Behandlungskosten bei Durchführung einer In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) zahlt die bkk melitta hmr einen weiteren Zuschuss wenn beide Ehepartner bei der bkk melitta hmr versichert sind.
BKK-Zuschuss
250 Euro je Behandlungsversuch, für maximal 3 Versuche.
Sind Sie ungewollt kinderlos?
Informieren Sie sich jetzt über Förderungsmöglichkeiten und finden Sie eine Beratungsstelle vor Ort. Ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Informationsportal Kinderwunsch
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Ihre Ansprechpartner:

Nordenham
Kathrin Reesing
04731 9334-140
Kathrin Reesing
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Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Hb-Pb
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Espelkamp
Doris Haake
05772 20044-10
Doris Haake
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Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Li-Z
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Li-Z

Minden
Katrin Weiß
0571 93409-1146
Katrin Weiß
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Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Su-Z / Teamleiter/in
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Su-Z / Teamleiter/in