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Künstliche Befruchtung

Bei einem unerfüllten Kinderwunsch ist unter Umständen die Künstliche Befruchtung der einzige Weg zu einer Schwangerschaft. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen 50 % der Behandlungskosten bei Durchführung einer In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) zahlt die bkk melitta hmr einen weiteren Zuschuss.


BKK-Zuschuss

250 Euro  je Behandlungsversuch, für maximal 3 Versuche.


Sind Sie ungewollt kinderlos?

Informieren Sie sich jetzt über Förderungsmöglichkeiten und finden Sie eine Beratungsstelle vor Ort. Ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Informationsportal Kinderwunsch


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Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Bünde
Sarah Amberge
05223 65316-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Petershagen
Oliver Schossau
05707 90055-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Minden
Ramona Weber
05221 1026-352

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Espelkamp
Anna Bernhardt
05772 20044-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Herford
Chantal Klott
05221 1026-351

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Wiehl
Lisa Reinerth
02262 7123-122

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Arzneimittel/Impfungen