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Künstliche Befruchtung

Bei einem unerfüllten Kinderwunsch ist unter Umständen die Künstliche Befruchtung der einzige Weg zu einer Schwangerschaft. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen 50 % der Behandlungskosten bei Durchführung einer In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) zahlt die bkk melitta hmr einen weiteren Zuschuss.


BKK-Zuschuss

250 Euro  je Behandlungsversuch, für maximal 3 Versuche.


Sind Sie ungewollt kinderlos?

Informieren Sie sich jetzt über Förderungsmöglichkeiten und finden Sie eine Beratungsstelle vor Ort. Ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Informationsportal Kinderwunsch


Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Minden
Bärbel Neumann
0571 93409-1147

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Kaq-Sb
Herford
Hannelore Neufeld
05221 1026-351

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Pre-Z
Nordenham
Stephan Bayer
04731 9334-131

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Pe-Z
Bünde
Sarah Amberge
05223 65316-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Krj-Sa
Espelkamp
Merle Grannemann
05772 20044-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Pflegeversicherung
Präferenz: Teamleiter/in
Petershagen
Oliver Schossau
05707 90055-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Nas-Z