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Hebammenrufbereitschaft für werdende Mütter

Lassen Sie sich während der Geburt von Ihrer  vertrauten Hebamme begleiten und beraten. Die Hebammen-Rufbereitschaft stellt sicher, dass die Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen „rund um die Uhr“ für Sie als werdende Mutter erreichbar und einsatzbereit ist. 

Als schwangere Frau haben Sie von der 37.-42. Schwangerschaftswoche vor der Entbindung Anspruch auf eine Hebammenrufbereitschaft.


BKK-Zuschuss

90 % des Rechnungsbetrages, maximal 250 Euro je Schwangerschaft bei einer zugelassenen Hebamme. Zur Erstattung ist die Originalrechnung einzureichen.


Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Minden
Bärbel Neumann
0571 93409-1147

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Kaq-Sb
Herford
Hannelore Neufeld
05221 1026-351

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Pre-Z
Bünde
Sara Prasuhn
05223 65316-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: A-Gro
Espelkamp
Merle Grannemann
05772 20044-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Pflegeversicherung
Präferenz: Teamleiter/in
Petershagen
Angela Niemann
05707 90055-14

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Präferenz: Grb-Nar