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Hebammenrufbereitschaft für werdende Mütter

Lassen Sie sich während der Geburt von Ihrer  vertrauten Hebamme begleiten und beraten. Die Hebammen-Rufbereitschaft stellt sicher, dass die Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen „rund um die Uhr“ für Sie als werdende Mutter erreichbar und einsatzbereit ist. 

Als schwangere Frau haben Sie von der 37.-42. Schwangerschaftswoche vor der Entbindung Anspruch auf eine Hebammenrufbereitschaft.


BKK-Zuschuss

90 % des Rechnungsbetrages, maximal 250 Euro je Schwangerschaft bei einer zugelassenen Hebamme. Zur Erstattung ist die Originalrechnung einzureichen.


Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Bünde
Sara Prasuhn
05223 65316-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Minden
Ramona Weber
05221 1026-352

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Espelkamp
Anna Bernhardt
05772 20044-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Petershagen
Vanessa Mansueti
05707-90055-15

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Herford
Chantal Klott
05221 1026-351

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Wiehl
Lisa Reinerth
02262 7123-122

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Arzneimittel/Impfungen