Zum Hauptinhalt springen
sidenav

Reise- und Auslandsversicherungsschutz (EHIC)

Auch im Ausland gut versichert!

Der BKK-Krankenversicherungsschutz begleitet Sie bei Reisen in folgende Länder:

Belgien, Bosnien*, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien und Montenegro*, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei*, Tunesien*, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).

*Für die Länder Serbien und Montenegro stellen wir keine Auslandsberechtigungsscheine aus, bitte wenden Sie sich an die dortigen Versicherungsträger.

*Für Bosnien-Herzegowina stellen wir Bescheinigungen aus (BH6), diese bitte der Krankenkasse vor Ort vorlegen. Hier gilt die europäische Gesundheitskarte (EHIC - European Health Insurance Card). Die EHIC ist auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte eGK).

*Für die Länder Türkei und Tunesien benötigen Sie einen Auslandsberechtigungsschein, den Sie hier direkt anfordern können. In allen anderen Ländern gilt ebenfalls die europäische Gesundheitskarte.

Aktuelle Informationen zur Sicherstellung Ihres Krankenversicherungsschutzes bei Urlaubsaufenthalten im Ausland oder in Deutschland erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).  Hier geht's zur DVKA.

Trotz dieses umfassenden Versicherungsschutzes im Ausland können hin und wieder Schwierigkeiten dadurch entstehen, dass in einigen Ländern – gerade in den großen Touristenzentren – Ärzte sich manchmal weigern, ausländische Besucher auf Krankenschein/EHIC zu behandeln; sie verlangen stattdessen ein Privathonorar. In anderen Ländern wiederum ist das Netz der zugelassenen Ärzte so weitmaschig, dass bei einer akuten Erkrankung beim besten Willen nicht der nächst erreichbare Vertragsarzt aufgesucht werden kann. Das gleiche gilt z.B. auch bei einer plötzlich notwendigen Krankenhausbehandlung. In diesen Fällen ist eine Behandlung nur gegen Privathonorar möglich.

Wird die EHIC/Auslandskrankenschein in den o.a. Ländern nicht akzeptiert, bezahlen Sie bitte die Rechnungen und wenden sich nach der Rückkehr an uns. Es ist wichtig, dass auf den quittierten Rechnungen die erbrachten Leistungen genau hervorgehen. Wir werden dann prüfen, ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgen kann. Erstattet bekommen Sie dann die ausländischen beziehungsweise deutschen Vertragssätze. Zuzahlungen oder Selbstbehalte bei Ihrer privaten Zusatzversicherung dürfen wir nicht berücksichtigen. Außerdem ist in verschiedenen Ländern eine Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten gesetzlich festgelegt, die auch nach Ihrer Rückkehr nicht erstattet werden kann.

Zur Erstattung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Die quittierten Rechnungen über die Behandlungskosten im Original
  • Originalverordnungen bzw. Rezepte für Medikamente, Therapien und Ähnliches
  • Zahlungsbelege ab einem Gesamtrechnungsbetrag über 500 Euro (zum Beispiel Quittung, Kassenbon, Kontoauszug)
  • Erstattungsbelege Ihrer privaten Zusatzversicherungen, falls vorhanden

Unser Rat

Sie benötigen eine Beratung zum privaten Gesundheitsschutz im Ausland? Dann nutzen Sie die Sprechzeiten in unseren Servicecentern oder melden sich direkt bei dem bkk melitta hmr-Kundenservice der Barmenia unter: Tel. 0202 438-3560 oder per E-Mail: extraplus@barmenia.de.

Auf der Partnerseite finden Sie weitere Produkte und erhalten einen Gesamtüberblick. Alle Tarife eignen sich auch für Ihre Kinder! Hier geht´s zur Partner-Seite.