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Medizinische Vorsorgemaßnahmen

Medizinische Vorsorgemaßnahmen haben das Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen vorzubeugen, chronische Krankheiten zu vermeiden oder zu lindern oder eine Pflegebedürftigkeit abzuwenden.

Sie setzen ein, wenn die ärztliche Behandlung mit Arznei-, Verband-, sowie Heil- und Hilfsmitteln am Wohnort nicht mehr ausreicht. 

Unterschied zur Reha: Mit einer Vorsorgemaßnahme sollen Krankheiten und ihre Risikofaktoren gemindert und beseitigt werden. Der Verschlimmerung und Chronifizierung einer bestehenden Erkrankung soll vorgebeugt werden. Bei einer Reha soll eine bereits bestehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden.

Nachfolgend informieren wir Sie über:

  • Ambulante Vorsorgemaßnahmen
  • Stationäre Vorsorgemaßnahmen

 

 


Ambulante Vorsorgemaßnahmen

Eine ambulante Vorsorgemaßnahme kann in einem anerkannten Kurort Ihrer Wahl in Deutschland oder in einem der folgenden Länder stattfinden:

Bulgarien, Frankreich, Estland, Italien, Litauen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn

Den Zeitraum und die Unterkunft zu Ihrem Genesungsprozess suchen Sie sich selbst aus und buchen ihn ebenfalls selbst. 

Hier gelangen Sie zum Bäderkalender für Deutschland: https://www.baederkalender.de/kurorte-finden/


Kosten

Kurort innerhalb Deutschlands:

Wir übernehmen die Kosten für den Kurarzt und verschiedene Kurheilmittelanwendungen wie beispielsweise Krankengymnastik, Moorpackungen oder Massagen. Zu diesen Anwendungen zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten für die Kurmittelanwendungen (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro) pro verordnetem Heilmittel sowie 10 Euro Verordnungsgebühr.

Kurort innerhalb der europäischen Gemeinschaft:

Wir erstatten Ihnen die Kosten für den Kurarzt und die verordneten Heilmittel. Bitte beachten Sie, dass die Kostenerstattung nur für in Deutschland zugelassenen Heilmittel bis zu Höhe der deutschen Vertragssätze erfolgen kann. Die gesetzlichen Zuzahlungen und Verwaltungskosten werden in Abzug gebracht.

Unser zusätzlicher Zuschuss:

Bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme über einen Zeitraum von 14 bis 21 Tagen zahlen wir zusätzlich zu den Anwendungen einen Zuschuss von 13 Euro täglich. Chronisch kranke Kleinkinder im Alter von 1 bis 5 Jahren bezuschussen wir sogar mit 21 Euro pro Tag.

Wir beteiligen uns somit neben den Heilmittelanwendungen an den Reisekosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung vor Ort.


Ambulante Vorsorgemaßnahme beantragen - so geht's

  • Nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin auf und besprechen Sie Ihr Anliegen. In diesem Gespräch soll festgestellt werden, welche Behandlung aus medizinsicher Sicht notwendig und sinnvoll ist. Ist bei Ihnen eine Vorsorge notwendig und ausreichend und sollte diese ambulant oder stationär erfolgen. 
  • Lassen Sie sich bei medizinischer Notwendigkeit der Leistung einen ärztlichen Befundbericht erstellen. 
  • Füllen Sie selbst den Selbstauskunftsbogen aus. 
  • Reichen Sie den ärztlichen Befundbericht mit Ihrem Selbstauskunftsbogen und ggf. weiteren medizinischen Befund-/ Entlassungsberichten, Medikationsplänen oder ähnliches bei uns ein

Formulare zum Download

Ärztlicher Befundbericht - Empfehlung einer Vorsorgemaßnahme – bitte nehmen Sie diesen mit zu Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin und lassen ihn ausfüllen

Antrag auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme - bitte füllen Sie diesen selbst aus


 

Häufige Fragen

  • Nein. Wenn Sie erwerbstätig sind, ist für diese Zeit nur der Urlaub oder die unbezahlte Freistellung möglich. Bitte klären Sie die Art der Freistellung mit Ihrem Arbeitgeber. 
  • Ja. Sie zahlen 10 Prozent der Kosten für die Kurmittelanwendungen (min. 5 Euro, max. 10 Euro) pro verordnetem Heilmittel sowie 10 Euro Verordnungsgebühr pro Verordnung
  • Mit unserem kalendertäglichen Zuschuss beteiligen wir uns nicht nur an den Kosten der Unterkunft und Verpflegung, sondern auch an Ihren Kosten für die An- und Abreise.

Ihre Ansprechpartner zur ambulanten Vorsorgemaßnahme: 

 

Petershagen
Angela Niemann
05707 90055-14

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Petershagen
Oliver Schossau
05707 90055-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Herford
Desiree Boberg-Yilmaz
05221 1026-323

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Bünde
Sara Prasuhn
05223 65316-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Petershagen
Vanessa Mansueti
05707-90055-15

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Petershagen
Jasmin Martens
05707 90055-16

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Espelkamp
Hannelore Neufeld
05772 20044-10

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen

 

 


Stationäre Vorsorgemaßnahme

Wenn ambulante Kurheilmittelanwendungen am Kurort aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht möglich sind, bieten wir in diesem Fall eine stationäre Vorsorgemaßnahme in Deutschland an. 

Sie werden stationär untergebracht und von anwesenden medizinischen Fachpersonal betreut und erhalten abgestimmte Kurheilmittel. 


Kosten 

Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine gesetzliche Zuzahlung für den Aufenthalt von 10 Euro pro Tag. 


Stationäre Vorsorgemaßnahme beantragen - so geht's

  • Nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin auf und besprechen Sie Ihr Anliegen. In diesem Gespräch soll festgestellt werden, welche Behandlung aus medizinsicher Sicht notwendig und sinnvoll ist. Ist bei Ihnen eine Vorsorge notwendig und ausreichend und sollte diese ambulant oder stationär erfolgen. 
  • Lassen Sie sich bei medizinischer Notwendigkeit der Leistung einen ärztlichen Befundbericht erstellen. 
  • Füllen Sie selbst den Selbstauskunftsbogen aus. 
  • Reichen Sie den ärztlichen Befundbericht mit Ihrem Selbstauskunftsbogen und ggf. weiteren medizinischen Befund-/ Entlassungsberichten, Medikationsplänen oder ähnliches bei uns ein

Formulare zum Download

Ärztlicher Befundbericht - Empfehlung einer Vorsorgemaßnahme – bitte nehmen Sie diesen mit zu Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin und lassen ihn ausfüllen

Antrag auf eine stationäre Vorsorgemaßnahme – bitte füllen Sie diesen selbst aus


 

Häufige Fragen

  • Ja. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag. 
  • Ja. Wir übernehmen die Fahrkosten bei stationären Vorsorgekuren, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
  • Die Erstattung ist begrenzt auf 0,20 Euro je km, wenn Sie mit dem privaten PKW anreisen. Sie erhalten max. die Kosten die bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Sparpreis, 2. Klasse) entstehen würden. 

Ihre Ansprechpartner zur stationären Vorsorgemaßnahme: 

 

Petershagen
Angela Niemann
05707 90055-14

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Petershagen
Oliver Schossau
05707 90055-12

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen
Petershagen
Vanessa Mansueti
05707-90055-15

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  
Petershagen
Jasmin Martens
05707 90055-16

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen  

 

 


Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.