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Häusliche Krankenpflege

Zur Vermeidung oder Verkürzung einer stationären Krankenhausbehandlung oder Erreichung des Behandlungsziels, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zu Hause eine medizinische Versorgung durch geeignete Pflegekräfte erhalten. Ihr Arzt kann die häusliche Krankenpflege in den folgenden drei Bereichen verordnen:

  • Behandlungspflege
    Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die der Pflegedienst durchführen kann, wie zum Beispiel Medikamentengabe, Wundversorgung oder Verbandwechsel.
  • Grundpflege
    Grundverrichtungen des täglichen Lebens, zum Beispiel Waschen oder Duschen, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
    Erledigungen der Dinge des täglichen Lebens und Hilfe im Haushalt wie zum Beispiel Einkaufen, Kochen und Bettwäsche wechseln. Die hauswirtschaftliche Versorgung kann nur in Kombination mit der Behandlungs- oder Grundpflege in Anspruch genommen werden.

Die Zuzahlung der Versicherten beträgt für die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr pro Tag 10 % der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung entfällt für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.


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