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Wahltarif Selbstbehalt

Die bkk melitta hmr bietet ihren Mitgliedern verschiedene Wahltarife an, die sich stärker an den individuellen Bedürfnissen der Versichertengemeinschaft orientieren. Nehmen Sie nur die gesetzlichen Vorsorgeleistungen in Anspruch? Dann ist der Wahltarif „Selbstbehalt“ genau das Richtige für Sie!


  • Jede von Ihnen in Anspruch genommene Leistung – Präventions- und Vorsorgeleistungen ausgeschlossen –  wird auf den Selbstbehalt angerechnet. Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, erhalten Sie Ihre Prämie in voller Höhe.
  • Das maximale Risiko beläuft sich für Sie auf die Differenz zwischen Ihrem jährlichen Selbstbehalt und der Prämie.
  • Die Höhe des Selbstbehalts ist gestaffelt und richtet sich nach dem Jahreseinkommen. Grundlage für die Einstufung sind die beitragspflichtigen Einnahmen eines Mitglieds sowie seiner familien-versicherten Angehörigen. Für die Einstufung gilt jeweils das Jahreseinkommen des abgeschlossenen Kalenderjahres vor dem Zeitpunkt der Wahl des Selbstbehalts.
  • Die Teilnahme ist freiwillig und nicht mit höheren Beiträgen verbunden. An die Wahl des Selbstbehalts sind Sie für drei Jahre gebunden, ebenso wie an die Wahl der Krankenkasse.

Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Espelkamp
Anna Bernhardt
05772 20044-13

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Allgemeine Leistungen