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Pflegeleistungen

Ziel der Leistungen der bkk melitta hmr - Pflegekasse  ist es, Sie gegen die erheblichen finanziellen Risiken im Falle der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Häusliche Pflege liegt immer dann vor, wenn der Pflegebedürftige in seinem eigenen Haushalt oder einem Haushalt, in den er aufgenommen ist, gepflegt wird. Darüber hinaus können bestimmte Personen, z.B. Bewohner von Altenheimen, die Leistungen der vollstätionären Pflege außerhalb des eigenen Haushalts in Anspruch nehmen.


Fünf Pflegegrade der Pflegebedürftigkeit

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff sieht ab 2017 eine weitere Ausdifferenzierung von bisher drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade vor. Mit dem neuen Begutachtungsassessment wird gemessen, was der Pflegebedürftige noch kann. Erfasst wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person bei Aktivitäten in insgesamt sechs pflegerelevanten Bereichen (Modulen) wie z.B. kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen. Das Instrument berücksichtigt damit auch den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Aus den Ergebnissen der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ergibt sich, aufgrund einer gemessenen Punktezahl, die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade.



Vorversicherungszeit notwendig

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss sowohl bei häuslicher als auch bei vollstationärer Pflege eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren erfüllt sein.


Pflege-, Sach-, Geld- oder Kombinationsleistungen

Pflegebedürftige können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie die Pflege-Sachleistungen (Pflegeeinsätze professioneller Pflegedienste, die von der Pflegekasse direkt bezahlt werden) oder die Geldleistung („Pflegegeld“, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse überwiesen wird) in Anspruch nehmen möchten.

Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Pflegebedürftige können aber auch die Kombinationsleistung wählen, d.h. sowohl die Sachleistung als auch die Geldleistung jeweils teilweise beanspruchen. Einmal gewählt, ist man an diese Entscheidung für sechs Monate gebunden.


Verhinderungspflege

Sofern die Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, übernimmt unsere Pflegekasse Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens sechs Wochen.


Tages- und Nachtpflege

Kann ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden, übernimmt die bkk melitta hmr - Pflegekasse bis zum gesetzlichen Höchstbetrag des entsprechenden Pflegegrades – die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung (einschließlich der notwendigen Fahrkosten).


Kurzzeitpflege

Kann ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden, übernimmt die bkk melitta hmr - Pflegekasse bis zum gesetzlichen Höchstbetrag des entsprechenden Pflegegrades – die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung (einschließlich der notwendigen Fahrkosten).


Pflegehilfsmittel, „technische Hilfen“, Verbesserungen des Wohnumfeldes

Im Einzelfall kann unsere Pflegekasse auch Kosten für Pflegehilfsmittel, „technische Hilfen“ und Verbesserungen des Wohnumfeldes übernehmen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.


Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige erhalten einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zur Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhand mit der Inanspruchnachme von Kurzzeitpflege sowie Tages-/ Nachtpflege, außerdem für besondere Angebote der Pflegedienste (ohne Leistungen zur körperbezogenen Selbstversorgung) sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Die Auszahlung erfolgt lediglich im Kostenerstattungsverfahren.


Pflegekurse und soziale Absicherung

Zur Schulung von Angehörigen und Personen, die ehrenamtlich pflegerische Aufgaben übernehmen möchten, bietet bzw. organisiert unsere Pflegekasse kostenlose Maßnahmen zur Ausbildung (Pflegekurse). Pflegepersonen sind u.U. auch renten- und unfallversichert.


Pflegeunterstützungsgeld

Um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren zahlt Ihnen unsere Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, eine bis zu zehntägig bezahlte Freistellung vom Beruf.


Vollstationäre Pflege

Unsere Pflegekasse übernimmt auch die Kosten für Leistungen bei vollstationärer Pflege. Hierbei handelt es sich um solche Fälle, in denen Pflegebedürftige auf Dauer in einem Pflegeheim betreut werden, mit dem unsere Pflegekasse einen Vertrag geschlossen hat. Voraussetzung ist jedoch, dass eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, dass keine Pflegeperson vorhanden ist oder der Umfang der Pflege eine stationäre Pflege erfordert.

Leistungen der vollstationären Pflege (Pflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung) übernimmt unsere Pflegekasse je nach Pflegegrad bis zu den gesetzlich geregelten monatlichen Höchstbeträgen.


Hier gelangen Sie zu aktuellen Information der Pflegereform 2023


Haben Sie Fragen?

Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


Ihre Ansprechpartner:

 

Nordenham
Tina Collin
04731 9334-138

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Pflegeversicherung  
Minden
Sina Dunker
0571 93409-1142

Abteilung: Versichertenservice
Bereich: Pflegeversicherung